Das Landgericht Köln hat die Klage einer Rentnerin abgewiesen, die auf einem Friedhof an einer Stelle vor einem Grab gestürzt war, an der Wurzeln und ein Betonsockel freigespült worden waren. Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, als sie das Hindernis nicht zeitnah beseitigt hatte, entschied das Gericht. An einem solchen Ort sei von Besuchern eine erhöhte Aufmerksamkeit zu erwarten.
Eine heute 79-jährige Seniorin stürzte im Mai 2023 auf dem Friedhof, als sie eine Grabstelle besuchen wollte. Wie sie später schilderte, seien an der Sturzstelle sowohl Wurzeln
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