Kann ein Versicherungsnehmer nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Entwendung bereits Versicherungsschutz bestand und das äußere Bild eines Diebstahls vorliegt, muss die Kaskoversicherung den Schaden nicht ersetzen. Das hat das Landgericht Frankfurt mit einem Urteil bestätigt.
Ein inzwischen verstorbener Mann erwarb am 10. März 2022 in Frankreich einen Wohnwagen zum Kaufpreis von 30.000 Euro. Am selben Tag fuhr er ihn zu seinem französischen Wochenendgrundstück und stellte ihn dort ab. Gegen 18:00 Uhr verließ er das Grundstück.
Möglicher
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