Gesetzlich Krankenversicherte haben auch dann keinen Anspruch auf eine teure Sportprothese durch die Krankenkasse, wenn sie als ehrenamtliche Übungsleiter im Jugendsport tätig sind und in der Aufgabe Erfüllung finden. Entscheidend für die Finanzierung sind die Grundbedürfnisse des Alltags. Das zeigt ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Ein Mann verletzte sich 2016 am linken Fuß so schwer, dass ein Teil seines linken Beins unterhalb des Knies amputiert werden musste. Die Krankenkasse finanzierte ihm daraufhin eine Alltagsprothese, die ihm normales Gehen, Stehen, Treppensteigen und
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