12.01.2026
Wer vor einer Flugreise mit dem Auto anreist und keinen ausreichenden Zeitpuffer für mögliche Staus einkalkuliert, muss damit rechnen, dass der Reiserücktrittsversicherer die Kosten für den verpassten Flug nicht übernimmt. Das zeigt ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Eine Frau hatte für den Sommer 2023 eine Flugreise nach Hawaii gebucht und hierfür eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Danach waren der Ersatz von Reise- und Unterkunftskosten bis 6.500 Euro pro Person vorgesehen, wenn es notwendig und unvermeidbar ist, dass der
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