07.04.2025
Wer mit einem Kfz aus dem Grundstück heraus in die Straße einfährt, kann bei einer Kollision mit einem vorfahrtsberechtigten Radfahrer auch dann allein haften, wenn dieser vorschriftswidrig auf der Straße statt auf dem Radweg fährt. Dies stellte das Landgericht Hanau in einem Rechtsstreit nach einem Unfall fest.
Die Klägerin wollte mit ihrem Pkw von ihrem Grundstück auf eine Straße einbiegen. Sie tastete sich in die Fahrbahn ein, wobei ihr aber am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge die Sicht erschwerten.
Dabei kam es zur Kollision mit einer Radfahrerin. Diese war auf der Hauptfahrspur
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