Nach einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen im gleichgerichteten Innenstadtverkehr stellte sich die Frage, ob der Spurwechsler von dem Hintermann Schadenersatz verlangen kann. Laut einem zweitinstanzlichen Urteil tritt in diesem Fall die Betriebsgefahr des auffahrenden Beklagten, dem kein Verkehrsverstoß nachgewiesen werden kann, vollständig hinter dem Verschulden des spurwechselnden Klägers zurück.
[Unfallschaden (147092)]
Ein Autofahrer war auf einer innerstädtischen Hauptstraße von der rechten auf die linke Fahrspur gewechselt, als sein Wagen mit einem Transporter kollidierte,
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