Das "auch auf den Seitenstreifen" geltende Halteverbot auf den Bundesfernstraßen für den Schnellverkehr geht dem Gebot, wonach ein Beteiligter eines Verkehrsunfalls unverzüglich zu halten hat, vor. Das hat ein Landgericht in einem Beschwerdeverfahren gegen eine erstinstanzliche Entscheidung betont, das mit dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis geendet hatte. Doch dieser Beschluss wurde aufgehoben.
Ein Autofahrer war an einem Abend im März vorigen Jahres auf der A3 in Offenbach mit einem Audi A6 zusammengestoßen. Weil der Mann zunächst weiterfuhr, wurde ihm ein unerlaubtes
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