Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufungsklage einer Versicherten zurückgewiesen, die sich nicht mit einer gewährten Versicherungsleistung zufriedengegeben hat. In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Detmold hatte sie nicht darlegen können, dass ein Feuchtigkeitsschaden auf einen Hagelschauer zurückzuführen ist, der sich sieben Monate zuvor ereignet habe.
Eine Immobilienbesitzerin beanspruchte Leistungen aus ihrer Wohngebäudeversicherung, weil ihr Haus bei einem Unwetter Mitte Juni 2020 schwer beschädigt worden sei. Demnach habe Hagelschlag das Dach undicht gemacht, so dass es
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