Wird auf einer Baustelle ein gemietetes Baufahrzeug besch?digt, muss die ausf?hrende Firma den Schaden auch dann ersetzen, wenn die Vermieterin das Bedienpersonal stellt und kein Werkvertrag ?ber einen bestimmten Arbeitserfolg vereinbart ist. Entscheidend ist nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts das Weisungsrecht auf der Baustelle.
Eine Firma hatte im Auftrag eines Landesbetriebs Bauarbeiten zum K?stenschutz an der Ostseek?ste durchgef?hrt. Hierf?r mietete es von einem anderen Unternehmen f?r Erd- und Pflasterarbeiten einen kettenbetriebenen Spezialbagger
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