Ein Arzt muss den Patienten vor einer Operation vollumfänglich mündlich über die Erfolgsaussichten und die Risiken aufklären. Schriftliche Aufklärungsbögen können diese Pflicht nicht ersetzen, auch nicht teilweise. Das entschied der Bundesgerichtshof.
Ein Mann litt unter einer Arthrose mit multiplen freien Gelenkkörpern. Als nach Bewegungsübungen und Belastungsreduktion die Beschwerden nicht nachließen, empfahl der behandelnde Arzt eine Arthroskopie am rechten Sprunggelenk zur Entfernung der freien Gelenkkörper. Von diesen wurden in zwei Operationen 31 Stück entfernt.
Nach dem
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