Bei Waschstraßen mit Förderband trägt der Fahrzeughalter grundsätzlich die Beweislast für einen technischen Fehler oder eine fehlerhafte Einweisung, wenn ein Auto beim Waschvorgang beschädigt wurde. Anders kann dies bei vollautomatischen Portalwaschanlagen sein, wenn die Schadensursache allein im Verantwortungsbereich des Betreibers liegt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, bei dem die Klage eines Porschefahrers abgewiesen wurde.
Eine Frau befuhr mit ihrem Porsche Panamera, der auf ihren Mann zugelassen war, im Dezember 2024 eine Waschstraße. Nachdem sie eine
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