Die Auskunftspflicht eines Versicherten, der eine Kfz-Kaskoversicherung abgeschlossen hat, erschöpft sich nicht auf die bloße Weitergabe von Informationen, sondern erfasst auch sein Verhalten an einem Unfallort. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig am 5. April 2022 entschieden und damit ein Urteil des Braunschweiger Landgerichts vom 7. Mai 2020 (7 O 599/17) bestätigt.
Der Kläger war mit seinem Personenkraftwagen mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 Kilometer pro Stunde gegen eine Laterne gefahren. Doch anstatt an der Unfallstelle zu warten, um Ermittlungen...