Befanden sich zum Unfallzeitpunkt Kindersitze in einem Fahrzeug, können Geschädigte nach einem Unfall grundsätzlich Ersatz zum Neupreis verlangen. Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers kann eine Zahlung nicht allein mit dem Argument verweigern, dass die Sitze keine sichtbaren Schäden aufweisen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln.
Ein älterer Herr wurde unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, als ein anderer Autofahrer auf das Heck seines Wagens auffuhr. Im Fahrzeug befanden sich nach seiner Aussage auch drei Kindersitze, die er vom
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