Sieht eine Klausel in der Vollkaskoversicherung vor, dass Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug nur bei einer Einwirkung von außen versichert sind, greift der Risikoausschluss, wenn sich ein Wohnmobil im Schlamm festgefahren hat, von einem Traktor herausgezogen wird und es dabei zur Kollision kommt. Der schlammige Untergrund stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichts München im konkreten Fall keine plötzliche mechanische Einwirkung von außen dar.
Ein Fahrzeughalter hatte sich mit seinem Wohnmobil im Schlamm eines Campingplatzes festgefahren, wobei er bis zur Achse
...