Ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Dresden zeigt, dass eine private Krankenvollversicherung im europäischen Ausland Deckungslücken aufweisen kann. Demnach muss der Versicherer für die Bergrettung mit einem Schlitten nicht zahlen, wenn die AVB nur die Kostenübernahme für einen Transport mit einem Rettungsfahrzeug vorsehen. Ein Schlitten sei kein solches Fahrzeug, so hob das OLG hervor.
Eine privat krankenversicherte Frau hielt sich für einen Skiurlaub im Ausland auf. Dabei stürzte sie und verletzte sich schwer. Sie musste mit einem Schlitten vom Berg geholt und zum
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