Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem aktuellen Verfahren rechtskräftig zugunsten eines Anbieters der gesetzlichen Krankenversicherung geurteilt. In dem Streitfall ging es um Rechnungen für eine Organtransplantation, die in den Niederlanden vorgenommen wurde. In der Vorinstanz hatte der Kläger Recht bekommen, doch im Berufungsverfahren siegte die Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Eine Krankenkasse muss die Kosten einer Nierentransplantation in den Niederlanden nicht übernehmen, obwohl dort die Wartezeiten auf ein Spenderorgan kürzer sind. Das hat das
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