Laut Bundesgerichtshof kommt es in der Kfz-Versicherung bei verzögerter Schadenregulierung infolge eines Rechtsstreits auf den Wiederbeschaffungswert zu dem Zeitpunkt an, zu dem der Schaden vollständig ausgeglichen wird. In der Regel ist das die gerichtliche Entscheidung. Der Geschädigte kann diesen Wert auch dann verlangen, wenn er sein Auto bereits früher ersetzt hat und die Preise inzwischen infolge des Markttrends gestiegen sind.
Ein Fahrschulauto wurde 2018 in einen Unfall verwickelt und erheblich beschädigt. Der Inhaber der Fahrschule verkaufte den Wagen noch im selben Jahr und
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