Den Betreiber eines Mountainbike-Flow-Trails treffen Verkehrssicherungspflichten: Er darf ein ohnehin durch Gelände oder künstliche Hindernisse vorhandenes Gefahrenpotenzial, dessen sich Fahrer bewusst sind und welches sie billigend „in Kauf nehmen“, nicht noch durch eine unklare Streckenführung zusätzlich erhöhen. Dies stellt das OLG Hamm in einem Urteil fest. Für die Fahrer muss die zu bewältigende Herausforderung allein die zu fahrende Strecke sein, nicht das Herausfinden des Streckenverlaufs.
Die spätere Klägerin fuhr auf einem kostenlos und öffentlich zugänglichen
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