Wer bewusst gegen die zulässige Fahrzeughöhe oder die Bedienungsanleitung einer Duplex-Garage verstößt, kann nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen im Schadensfall keinen Ersatz geltend machen, wenn sein Fahrzeug durch die sachgemäße Bedienung eines anderen Nutzers beschädigt wird. Das musste ein Mann erfahren, der sein zu großes Auto auf einer Hebebühne parkte – und zusätzlich eigene Regeln für die Nutzung des Lifts durchsetzen wollte.
Der Eigentümer eines Pkw nutzte einen Stellplatz in einer sogenannten Duplex-Garage. Dabei handelt es sich um ein platzsparendes
...