Ein Versicherer wurde verurteilt, zumindest ein Viertel des Schadens ersetzen, der durch eine mangelnde Beheizung der Räume in der kalten Jahreszeit mitverursacht wurde. Doch in der zweiten Instanz wurde die Klage der Versicherungsnehmerin vollständig abgewiesen.
Durch eine geplatzte Kaltwasserdruckleitung im Dachgeschoss eines monatelang leerstehenden Wohnhauses lief der Keller bis zu einer Höhe von etwa einem Meter mit Wasser voll.
Als Ursachen für den Schaden bestätigten Sachverständige einerseits, dass die Rohre nicht zu Beginn der kalten Jahreszeit entleert worden waren. Denn
...