Wird die Windschutzscheibe eines Fahrzeugs wegen Glasschäden ausgetauscht, so muss ein Kfz-Versicherer in der Regel auch dann zahlen, wenn sie zu keiner Rissbildung geführt haben. Das hat das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 10. Februar 2023 (13 S 109/22) entschieden.
Ein Autofahrer informierte seinen Kaskoversicherer über den Austauschs seiner Windschutzscheibe. Die Kosten für Tausch und Entsorgung der alten Frontscheibe verlangte er abzüglich einer Selbstbeteiligung von seinem Versicherer erstattet zu bekommen.
War die Entsorgung der alten Scheibe nicht versichert?
Mit dem...