Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die Vermieterin eines Tiefgaragen-Stellplatzes auch für Mängel an einem Rolltor haftet. Die Verkehrssicherungspflichten aus dem Mietvertrag gelten demnach auch für Gemeinschaftsanlagen, selbst wenn die Vermieterin die Garage lediglich anmietet. Das Gericht sprach dem Fahrer eines Lamborghinis Schadensersatz zu, nachdem dessen Fahrzeug durch ein Rolltor beschädigt worden war.
Ein Mann war Halter eines Lamborghini Diablo – eines Sportwagens, der insgesamt nur 400-mal gebaut wurde. Für das 4,43 Meter lange Fahrzeug hatte er einen
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