Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein gesetzlicher Krankenversicherer einer Kundin nicht die Kosten eines Helikopterfluges erstatten muss. Die an Osteoporose leidende Patientin war im Urlaub in Österreich gestürzt, so dass bei der Fahrt per Rettungswagen nach eigenen Angaben eine Querschnittslähmung riskiert worden wäre. Doch die Richter sahen in dem Fall keine medizinische Notwendigkeit gegeben.
Eine damals 53 Jahre alte Frau hat sich während eines Urlaubs in Österreich Ende 2019 verletzt, als sie auf einem betonierten Parkplatz, der über eine öffentliche
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