Beim Lackieren von Fahrzeugteilen hat der beauftragte Betrieb auf Angaben in dem Gutachten eines Sachverst?ndigen vertraut, das die gesch?digte Besitzerin nach dem Unfall beauftragt hatte. Doch damit hat der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Saarbr?cken ?berh?hte Ausgaben berechnet. Sie w?ren nicht in dieser H?he angefallen, wenn er seine Pflicht zur wirtschaftlichen Betriebsf?hrung beachtet h?tte.
Nach einem Verkehrsunfall hatte der Betreiber einer Kfz-Werkstatt ein Auto im Auftrag der Besitzerin repariert. Hierf?r stellte er unter anderem 1.806,39 Euro netto als ?Gesamtlackierzeit?
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