Bei dem terroristischen Anschlag eines Autofahrers am 20. Dezember wurden fünf Menschen getötet und über 200 verletzt. Trotz Vorsatz des Fahrers ist der Kfz-Haftpflichtversicherer des Tatfahrzeugs leistungspflichtig. Auch andere Versicherer zahlen. Betroffene können sich auch an das Bundesamt für Justiz wenden.
Nach Erkenntnis der Sicherheitsbehörden wurde am Freitagabend, 20. Dezember, absichtlich ein SUV in die Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts gesteuert. Am Wochenende gehen die Behörden von fünf Toten und 200 Verletzten aus – viele davon schwer. Das Fahrzeug, das ein
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