Das Landgericht Lübeck hat die Klage einer Berufsgenossenschaft auf Regress von 290.000 Euro gegen die Stadt Bad Schwartau abgewiesen. Ein Radfahrer war mit einer neu errichteten Absperrbake kollidiert und schwer verletzt worden. Das Gericht sah jedoch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ? und verwies auf die Eigenverantwortung des Radlers.
Ein Fahrradfahrer befuhr am 21. September 2020 gegen 5.45 Uhr die Kaltenhöfer Straße in Richtung Bad Schwartau. Er befand sich auf dem Weg zur Arbeit. Zu dieser Tages- und Jahreszeit war es noch dunkel. Als er sich einer Brücke über die
...