Wer einen Kaskoschaden erleidet, ist ohne erkennbaren Anlass nicht dazu verpflichtet, die Rechnung einer von ihm beauftragten Fachwerkstatt auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 12. September 2023 hervor (423 C 41/23).
Die Klägerin hatte bei der Beklagten für ihren Personenkraftwagen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Nach einem Schadensfall ließ sie das Auto in einer Fachwerkstatt reparieren. Dafür wurden ihr rund 2.400 Euro in Rechnung gestellt.
Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnungsstellung
Unter Berücksichtigung...