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15.06.2026
Joggerin durch Baumfällarbeiten verletzt – ein Hinweisschild reicht nicht
Bei Baumfällarbeiten reichen Warnschilder nicht aus, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Der Gefahrenbereich muss aufgrund der großen Risiken so gesichert sein, dass Unbefugte ihn nicht betreten können. Das bestätigte das Amtsgericht Traunstein und sprach einer Joggerin Schmerzensgeld zu, nachdem sie von einer fallenden Baumkrone verletzt worden war.

Im Februar 2021 joggte eine Frau im Martiniforst bei Augsburg, während dort gleichzeitig Bäume gefällt wurden. Weil sie Kopfhörer trug, konnte sie die Sägegeräusche nicht hören. Kurz bevor sie den Arbeitsbereich

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