Das OLG Nürnberg betont die Bedeutung von Sondervereinbarungen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Wenn der Versicherungsnehmer klar erkennen lässt, dass bestimmte stationäre Behandlungen abgesichert sein sollen – und der Versicherer dies im Vertrag aufnimmt –, dürfen Ausschlussklauseln nicht so weit ausgelegt werden, dass dieser Schutz letztendlich leerläuft.
Eine Hochschulprofessorin und Beamtin hatte 1972 aufgrund einer Erkrankung den rechten Unterschenkel verloren und benötigte seitdem regelmäßig ärztliche Behandlungen. Im September 2011 verließ sie ihren
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