Einem Ehepaar war in einem Tresor aufbewahrter Schmuck im Wert von 25.000 gestohlen worden. Da die Täter durch eine offene Terrassentür in das Haus eindrangen und den verschlossenen Geldschrank offenbar vor Ort nicht aufbekamen und deshalb ungeöffnet mitnahmen, lehnte der Versicherer eine Schadenregulierung ab. Die Schlichterin konnte den Betroffenen nicht weiterhelfen.
Am helllichten Tag drangen mehrere Männer durch eine unverschlossene Terrassentür in das Haus eines Ehepaars ein, während sich die Frau im Garten befand. Dies war auf Videoaufnahmen des Nachbarn zu sehen.
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