Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Zivilverfahren zugunsten eines Anbieters einer privaten Krankenvollversicherung entschieden. Die Gesellschaften entscheiden grundsätzlich je nach Tarif und medizinischer Indikation, wofür sie aufkommen. In dem verhandelten Fall hatten die Richter Zweifel daran, dass der Patient auch sein Ess- und Bewegungsverhalten nachhaltig verändern möchte.
Ein 53-Jähriger hat vom Anbieter seiner privaten Krankenversicherung (PKV) die Übernahme der Kosten für Abnehmspritzen gefordert. Denn sein Hausarzt hat ihm seit November 2024 das Medikament
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