Löst ein Schneeballwurf auf ein Auto eine Vollbremsung und den daraus folgenden Auffahrunfall aus, haftet der Schneeballwerfer auch dann anteilig für den Schaden, wenn der Auffahrende den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken.
Am 21. Januar 2023 warf ein Mann einen Schneeball in Richtung einer befahrenen Straße, auf der erhebliche Glätte herrschte. Er landete auf der Windschutzscheibe eines Toyota. Die Fahrerin war durch den Aufprall so erschrocken, dass sie voll abbremste.
Die dahinterfahrende Frau bremste
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