Das Landgericht Tübingen hat die Assekuranz eines Autofahrers verurteilt, die bei einem Verkehrsunfall verletzte Klägerin unter anderem dafür zu entschädigen, dass sie ihren Dreipersonenhaushalt nur noch eingeschränkt führen kann. Um den sogenannten fiktiven Haushaltsführungsschaden in Höhe von mehr als 5.300 Euro zu bemessen, orientieren sich die Richter am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Erwerbstätige beim Haftpflichtversicherer des Schädigers unter Umständen neben einem Schmerzensgeld auch ihren
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