Fordert eine Bußgeldstelle von einem Einwohnermeldeamt ein Passfoto zur besseren Identifizierung eines vermuteten Verkehrssünders an, darf der dadurch erlangte Beweis gegen ihn verwendet werden. Das hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit Beschluss vom 2. Oktober 2020 entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Mainz bestätigt (3 OWi 6 SsBs 258/20).
Dem einschlägig vorbestraften Kläger war zur Last gelegt worden, mit seinem Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 31 km/h überschritten zu...