Wird eine Hundehalterin verletzt, weil sie eine Rauferei zwischen ihrem und einem fremden Hund unterbinden will, so hat sie auch dann keinen Anspruch auf eine vollständige Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz, wenn sie selber kein Verschulden an dem Vorfall trifft. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München vom 1. April 2011 hervor (Az.: 261 C 32374/10).
Die Klägerin war mit ihrem Labrador im Englischen Garten in München unterwegs, als ihr eine Frau mit einem Ridgeback entgegen kam. Dabei kam es zwischen beiden Hunden zu einer Rauferei.
Um das Gerangel zu unterbinden, nutzte die Klägerin eine Kampfpause, in welcher sie ihren Hund festhielt. Doch das fand der Ridgeback offenkundig gar nicht witzig. Er lief auf die Klägerin zu und biss ihr in die Hand.
Blutvergiftung
Durch den Biss erlitt die Klägerin eine Blutvergiftung, die erhebliche Schmerzen und Fieber auslöste. Dadurch war sie erst nach gut drei Monaten wieder uneingeschränkt arbeitsfähig. Gleichwohl blieben Narben sowie eine Sensibilitätsstörung des Handrückens einschließlich Spannungsschmerzen zurück.
Die Klägerin forderte daher von dem Hundehaftpflicht-Versicherer des Ridgebacks die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 2.500 Euro. Dieser ging jedoch von einem erheblichen Mitverschulden der Frau aus und zahlte ihr nur 750 Euro.
Der Fall landete schließlich beim Münchener Amtsgericht. Dort errang die Klägerin einen Teilerfolg.
Anrechnung der Tiergefahr
Nach Meinung des Gerichts würde der Klägerin angesichts der Schwere und der Folgen der Verletzung zwar grundsätzlich ein Schmerzensgeld in der von ihr geforderten Höhe zustehen. Sie muss sich allerdings haftungsmindernd die Tiergefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen.
Denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ging die Aggression letztlich von dem Labrador aus. Er hat daher die Verletzung seiner Halterin mitbegründet.
Ein Mitverschulden der Klägerin sah das Gericht jedoch nicht. Davon wäre nur dann auszugehen gewesen, wenn sie unmittelbar in das Gerangel eingegriffen und nicht eine Kampfpause genutzt hätte, um ihren Hund festzuhalten.
Unter Berücksichtigung der Gefahr, die von ihrem eigenen Hund ausging, wurde ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.
(Quelle VersicherungsJournal 07.09.2011)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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