28.09.2011
Wenn das Handy zur Kostenfalle wird

Weist ein Mobilfunkanbieter einen Kunden nicht ausdrücklich darauf hin, dass bei der Installation einer mit seinem Mobiltelefon mitgelieferten Navigationssoftware eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet, so muss der Kunde für die dadurch entstehenden Kosten nicht aufkommen. Das hat der 16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 15. September 2011 entschieden (Az.: 16 U 140/10).
Dem Urteil lag die Klage eines Mobilfunkanbieters zugrunde, der von dem Beklagten vergeblich die Zahlung von rund 11.500 Euro Gebühren gefordert hatte, die bei der Nutzung von dessen Mobiltelefon entstanden waren.
Automatisches Update
Im Rahmen einer Vertragsverlängerung war der Beklagte den Verlockungen des Klägers erlegen, sich gegen Zuzahlung ein neues Handy zu gönnen, welches die Möglichkeit der Navigation bot. Der dem Kunden gleichzeitig verkaufte Tarif umfasste auch die Nutzung des Internets. Dabei richteten sich die Gebühren nach dem Zeitumfang der Nutzung sowie der Menge der heruntergeladenen Daten.
Da es sich um einen Tarif für Wenignutzer handelte, rechnete er sich nur bei geringfügigen Ausflügen ins World Wide Web. Das wurde dem Beklagten schlagartig klar, als ihm der Kläger für die Dauer von nur 20 Tagen eine Rechnung in Höhe von 11.498,05 Euro präsentierte.
Bei der Überprüfung der Rechnung stellte sich heraus, dass die Kosten hauptsächlich dadurch entstanden waren, weil im Rahmen der Installation der Navigationssoftware durch den Kläger automatisch eine Aktualisierung des Kartenmaterials gestartet worden war, die mehrere Stunden in Anspruch nahm.
Weil er hierauf von dem Mobilfunkanbieter nicht hingewiesen worden war, fühlte sich der Beklagte übervorteilt. Er weigerte sich daher, die Rechnung zu bezahlen.
Verletzung der vertraglichen Nebenpflichten
Zu Recht, befanden die Richter des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Sie wiesen die Klage des Providers als weitgehend unbegründet zurück.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt, als er dem Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor einer möglichen Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine automatische kostenpflichtige Kartenaktualisierung vorsah.
Denn zu den Nebenpflichten im Rahmen eines Mobilfunkvertrages gehört es, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung zu sorgen und nach Möglichkeit Schaden von dem Vertragspartner abzuwenden.
Berechtigte Erwartung
Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware geht davon aus, dass diese auf einem aktuellen Stand ist. Wird im Laufe deren Installation trotz allem ein Kartenupdate gestartet, so darf er zu Recht unterstellen, dass das Update kostenlos ist und er nur so an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Version gelangt, so das Gericht.
Darauf, dass das in der zu entscheidenden Sache nicht der Fall war, hätte der Kläger den Beklagten ausdrücklich hinweisen müssen. Da ein solcher Hinweis unterblieben ist, steht dem Mobilfunkanbieter lediglich ein Betrag von rund 36 Euro für die Nutzung übriger Leistungen durch den Beklagten zu.
Das Landgericht Münster war im Januar dieses Jahres in einem ähnlichen Fall zu einer vergleichbaren Einschätzung gelangt (VersicherungsJournal 24.6.2011).
(Quelle VersicherungsJournal 28.09.2011)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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