07.06.2010
Drogenbesitz gefährdet Führerschein

Führerscheininhabern, die mit Drogen in der Tasche erwischt werden, darf unter bestimmten Voraussetzungen auch dann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Kraftfahrzeug geführt haben. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz mit einem am vergangenen Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 25. Februar 2010 verkündet (Az.: 3 L 69/10.MZ).
Der Kläger war als Fußgänger unterwegs, als er in eine Polizeikontrolle geriet. Die Beamten fanden dabei in seiner Hosentasche ein Tütchen mit einer Kapsel, die 0,3 Gramm Amphetamin enthielt, das auch unter dem Namen Speed bekannt ist.
Weil der Kläger einen Führerschein besaß, forderte ihn die Fahrerlaubnisbehörde dazu auf, sich innerhalb von zwei Tagen einem sogenannten Drogenscreening zu unterziehen. Doch der Kläger weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen. Daraufhin wurde ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen.
Mit einem gegen diese Entscheidung gerichteten Eilverfahren hatte der Kläger keinen Erfolg.
Berechtigte Zweifel
Nach Ansicht des Gerichts deutet der Besitz des bei dem Kläger vorgefundenen Betäubungsmittels darauf hin, dass er Drogenkonsument ist. Die Fahrerlaubnisbehörde hat daher zu Recht Zweifel an seiner Fähigkeit gehabt, ein Kraftfahrzeug führen zu können, mit der Folge, dass sie einen Drogentest anordnen durfte.
Das bei dem Kläger gefundene Amphetamin gehört zu den sogenannten harten Drogen. Nach Überzeugung des Gerichts führt bereits ein einmaliger Konsum dieser Droge dazu, dass der Konsument nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Der Kläger war daher dazu verpflichtet, sich dem von der Behörde angeordneten Drogentest zu unterziehen. Weil er das innerhalb der angeordneten Frist versäumt hat, wurde ihm die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen.
Keine Narrenfreiheit als Fußgänger oder Beifahrer
Den Einwand des Klägers, dass er zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle als Fußgänger und nicht als Autofahrer unterwegs war, ließ das Gericht nicht gelten. Angesichts ihrer Gefährlichkeit hält das Gericht (vermeintliche) Konsumenten solcher Drogen grundsätzlich für ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Um seine Fahrerlaubnis zu verlieren, muss man übrigens nicht zwingend mit harten Drogen erwischt werden. Das belegt ein Fall, über den das Verwaltungsgericht Stuttgart im Februar 2006 zu entscheiden hatte.
Seinerzeit war einem jungen Mann, der sich als Beifahrer nach Alkohol- und Cannabis-Genuss ganz bewusst nicht ans Steuer seines Autos gesetzt hatte, die Fahrerlaubnis entzogen worden (VersicherungsJournal 12.9.2006).

(Quelle VersicherungsJournal 15.03.2010)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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