13.04.2009
Ein Hundebiss und seine Folgen

Ist durch frühere Vorfälle bekannt, dass ein Hund gerne einmal zubeißt, so ist dessen Halter nach einer erneuten Beißattacke auch dann zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet, wenn er Besucher vor dem Hund gewarnt und ihn angekettet hat. Das hat das Landgericht Coburg in einer am Freitag veröffentlichten rechtskräftigen Entscheidung vom 10. Juni 2008 verkündet (Az.: 11 O 660/07).
Der achtjährige Kläger nahm zusammen mit seinen Eltern an der Geburtstagsfeier seines Onkels teil. Die Feier fand in einem eigens dafür angemieteten Raum des Beklagten statt.
Jähes Ende einer Geburtstagsfeier
Im Hof des Beklagten befand sich dessen angeketteter Hund, auf dessen Gefährlichkeit er die Geburtstagsgesellschaft ausdrücklich hingewiesen hatte. Das tierliebe Kind begab sich trotz allem unbemerkt zu dem Vierbeiner und wurde prompt von ihm ins Gesicht gebissen.
Die von den Eltern des Jungen im Namen ihres Kindes erhobene Schmerzensgeldforderung wies der Hundehalter beziehungsweise dessen Versicherer als unbegründet zurück. Nach Meinung des Versicherers hatte das Herrchen des Hundes durch das Anketten und die ausdrückliche Warnung alles ihm Zumutbare getan, um die Gäste vor dem Hund zu schützen.
Unzureichende Sicherungsmaßnahmen
Das sahen die Richter des Coburger Landgerichts anders und gaben der Klage zum Teil statt.
Nach Ansicht des Gerichts hat sich durch den Angriff des Hundes eine typische Tiergefahr verwirklicht, für die sein Halter einzustehen hat. Angesichts der früheren Attacken reichte die Warnung vor dem Tier und dessen Anketten im Hof nicht aus. Insbesondere bei der Anwesenheit von Kindern hätte der Hund vielmehr weggesperrt werden müssen, so das Gericht.
Ein normal entwickelter Achtjähriger muss allerdings wissen, dass von fremden Hunden grundsätzlich eine Gefahr ausgeht. Da sich das Kind trotz allem dem Tier genähert hat, und das trotz ausdrücklicher Warnung, trifft es ein Mitverschulden, welches das Gericht mit 25 Prozent bewertete.
Nachdem die Verletzungen des Kindes zum Glück nicht gravierend waren und inzwischen folgenlos verheilt sind, wurde ihm vom Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zugesprochen.
(Quelle VersicherungsJournal 20.01.2009)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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