Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung im Kabinett beschlossen
Steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
Am 18. Februar hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich ausweitet.
Laut Gesetzentwurf können ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit steuerlich geichbehandelt werden.
Das Bürgerentlastungsgesetz führt ab 2010 zu Entlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern von schätzungsweise 9,3 Milliarden Euro [Glossar] jährlich. Davon profitieren zum großen Teil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn rund 80 Prozent aller steuerbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden entlastet. Aber auch bei den Selbständigen und Beamten kommt es zu erheblichen Entlastungen.
Der Gesetzentwurf trägt Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. Februar 2008 Rechnung. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes zum Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, soweit sie nicht die volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur sozialhilfegleichen Kranke- und Pflegeversorgung des Steuerpflichtigen und seiner Familie gewährleisten.
Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten
Um eine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten sicherzustellen, können auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt werden.
Sonderleistungen wie Krankengeld fallen jedoch nicht unter die neue Regelung. Weiterhin besteht nun zum ersten Mal die Möglichkeit, die Beiträge für Kinder, die bei Ihren Eltern privat mitversichert sind, vollständig abzusetzen.
(Quelle: Newsletter Bundesministerium der Finanzen, Berlin 18.02.2009)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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