01.12.2008
Führerscheinentzug: Was heißt eigentlich „vorläufig”?

Wird es versäumt, einem Verkehrsteilnehmer nach einem Verstoß, der einen sofortigen vorläufigen Führerscheinentzug rechtfertigt, zeitnah die Fahrerlaubnis zu entziehen, so muss die Hauptverhandlung abgewartet werden.
Das gilt zumindest dann, wenn sich der Beschuldigte in der Zwischenzeit keiner weiteren verkehrsrechtlicher Vergehen schuldig gemacht hat, so das Landgericht Kiel in einer Entscheidung vom 7. April 2008 (Az.: 46 Qs 25/08).
Vier Monate nach der Tat
Dem Kläger wurde vorgeworfen, sich mit einem anderen Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen ein Rennen geliefert zu haben.
Obwohl ein solches Verhalten bei dringendem Tatverdacht eine sofortige vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt, ließ sich die zuständige Behörde dafür vier Monate Zeit. Weil kurz darauf die Hauptverhandlung stattfinden sollte, empfand der Betroffene die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu diesem späten Zeitpunkt als ungerecht und zog vor Gericht.
Mit Erfolg. Nach Ansicht der Richter hat die vorläufige Entziehung eines Führerscheins den Charakter einer eiligen vorbeugenden Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit.
Zu spät …
Wenn aber ein Beschuldigter nicht unmittelbar nach Bekanntwerden einer Tat daran gehindert wird, mit einem von ihm geführten Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, so wird dieser Schutzzweck verfehlt.
In so einem Fall bleibt die Entscheidung über einen möglichen Führerscheinentzug den Richtern in der Hauptverhandlung überlassen. Das gilt selbst dann, wenn nach der Auswertung von Zeugenaussagen eindeutig mit einer Verurteilung des Beschuldigten zu rechnen ist.
Eine vorherige vorläufige Entziehung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich der Beschuldigte nach der ersten Tat in der Zwischenzeit weitere verkehrsrechtliche Verstöße zu Schulden kommen lässt.
Das Landgericht Saarbrücken war in einem ähnlichen Fall zu einem vergleichbaren Urteil gelangt. Auch seinerzeit hatte es die Behörde verschlafen, dem Beschuldigten zeitnah vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen und musste vor Gericht den Kürzeren ziehen (VersicherungsJournal 21.8.2007).

(Quelle Versicherungsjournal 30.07.2008)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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