20.10.2008
Verhängnisvoller Schlauch

Verhängnisvoller Schlauch

Ein Fahrradfahrer, der ein erkennbares Hindernis überfährt, handelt auf eigene Gefahr. Kommt er dabei zu Schaden, so ist derjenige, der das Hindernis geschaffen hat, nicht zur Haftung verpflichtet.
Das hat das Amtsgericht München mit einem am vergangenen Montag veröffentlichten Urteil vom 16. Oktober 2007 entschieden (Az.: 232 C 7920/07).
Sturz auf dem Radweg
Die Klägerin war mit ihrem Fahrrad auf einem Münchener Radweg unterwegs, als sie im Bereich einer Baustelle schwer stürzte. Dabei wurde sie verletzt. Außerdem wurden ihre Kleidung sowie ihr Fahrrad beschädigt.
Ursache für den Sturz war ein quer über den Radweg verlegter Schlauch, der von einem Hydranten zu einem Spülwagen führte. Auf diesem Schlauch rutschten die Räder des Fahrrades weg, sodass das Velo nicht mehr zu beherrschen war.
Die Fahrradfahrerin warf dem Betreiber der Baustelle vor, nicht durch Warnkegel oder Schilder vor dem Schlauch gewarnt zu haben. Wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungs-Pflicht forderte sie ihn daher zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz auf.
Ohne Erfolg. Das Amtsgericht München wies die Klage der Frau als unbegründet zurück.
Notfalls absteigen
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war der Schlauch gut sichtbar über dem Radweg verlegt. In dessen Bereich waren außerdem Arbeiter mit Warnwesten tätig. Die Klägerin hätte daher erkennen können, dass dort Arbeiten durchgeführt wurden.
Da Hindernisse wie Schläuche für Radfahrer bekanntermaßen besondere Tücken aufweisen, hätte die Klägerin ihre Fahrweise auf das Hindernis einstellen und notfalls absteigen müssen.
Nach Meinung des Gerichts hatte sie das Hindernis jedoch mit einer den Umständen offensichtlich nicht angepassten Geschwindigkeit überfahren. Kommt ein Fahrradfahrer in so einer Situation zu Fall, so ist er für die Folgen des Sturzes selber verantwortlich.
Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

(Quelle VersicherungsJournal 27.08.2008)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de