Zwei Online-Dienste sorgen derzeit mit einer äußerst dreisten Masche für Unruhe unter Internetnutzern. Mit einer Welle von Mahnschreiben wird versucht, Geld einzutreiben, welches den Diensten ganz offenkundig nicht zusteht.
Absender der Schreiben ist eine Münchener Anwaltskanzlei, welche sich bereits in der Vergangenheit vor den Karren sogenannter Abofallen-Betreiber hat spannen lassen. Dieses Mal handelt die Kanzlei im Auftrag der Firmen Online Content Ltd und Online Service Ltd.
Ankündigung einer Klage
Die Masche ist stets die gleiche. In den Mahnschreiben wird behauptet, dass die Empfänger Onlinedienste wie etwa online-flirten.de, sudoku.de oder vorlagen-archiv.com genutzt haben und dafür eine Gebühr bezahlen müssen.
Die Betreffzeile der Schreiben klingt bedrohlich. In ihr wird ein gerichtliches Klageverfahren angekündigt. Um die Forderung zu untermauern, wird in dem Text des Mahnschreibens auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden verwiesen, mit welchem das Gericht in einem vergleichbaren Fall angeblich die Berechtigung der Forderung bestätigt haben soll.
Dem Schreiben ist eine anonymisierte Ausfertigung des Urteils beigefügt. Die Absender gehen offenkundig davon aus, dass die in der Regel rechtsunkundigen Empfänger der Mahnschreiben das Urteil nicht wirklich verstehen und daher schnell zur Zahlung des geforderten Betrages bereit sind.
Nicht einschüchtern lassen
Das beweist eine große Anzahl von Anfragen, mit denen sich das Wiesbadener Amtsgericht seit Tagen konfrontiert sieht. In einer Pressemitteilung weist das Gericht allerdings darauf hin, dass in dem Urteil in keiner Weise bestätigt wurde, dass solcherlei Forderungen berechtigt sind. In der Entscheidung ging es vielmehr ausschließlich um die Erstattung unnützer Anwaltskosten.
Experten raten dazu, sich durch die Mahnschreiben nicht einschüchtern zu lassen und sich im Zweifelsfall an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.
Umfangreiche Hilfen und Informationen
Weitere Informationen zum Thema Abofallen im Internet sind auf den Webseiten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zu erhalten. Hier kann auch eine kostenlose Broschüre zum Thema heruntergeladen werden.
Für Betroffene, die sich gegen die Mahnschreiben zur Wehr setzen wollen, stellen die Verbraucherzentralen kostenlose Musterbriefe für Volljährige beziehungsweise Minderjährige zum Download zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen enthält das Faltblatt Knete oder Knast – Tipps gegen Internetabzocker, welches ebenfalls zum kostenlosen Download angeboten wird.
(Quelle VersicherungsJournal 24.09.2008)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de