„Steinbrück droht neues Milliardenloch“, titelte das Handelsblatt gestern. Grund für das drohende Elend von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück: Einzelne Finanzämter erkennen Verluste bei der Kündigung einer Lebensversicherung als Werbungskosten an. Das habe die Prozesskosten-Finanzierungs-Gesellschaft Proconcept AG erreicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) aber hält die bezifferten Steuerausfälle „für nicht nachvollziehbar und irreführend“.
Allerdings befürchtet auch Jens Heidenreich, Direktor der Schweizer Proconcept AG, dass die Steuerbescheide einzelner Finanzämter durch übergeordnete Instanzen wieder kassiert werden.
„In diesem Fall werden wir den Rechtsweg für unsere Klienten durch alle Instanzen beschreiten“, so Heidenreich. „Wir diskutieren diese Frage bereits rein vorsorglich mit versierten Verfassungsrechtlern“.
Jeder zweite Lebensversicherung gekündigt
Verbraucher verlieren hierzulande jährlich mehr als drei Milliarden Euro durch die vorzeitige Kündigung ihrer Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Auf diese Summe ist laut Proconcept die Verbraucherzentrale Hamburg gekommen, die den durchschnittlichen Verlust pro Vertrag auf 3.400 Euro beziffert.
Wie viele Verträge jährlich gekündigt werden, lässt sich den GDV-Zahlen aber nicht entnehmen. Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen in Deutschland geht gleichwohl davon aus, dass jede zweite Kapitallebens-Versicherung vorzeitig gekündigt wird.
Zwölf Milliarden Euro für vorzeitige Leistungen
Statistisch erfasst werden vom Branchenverband GDV nur die Summen, die bei Vertragsauflösung gezahlt werden. Demnach entfielen von den im vergangenen Jahr insgesamt erbrachten Versicherungsleistungen in Höhe von 65,95 Milliarden Euro gut 12,12 Milliarden Euro auf sogenannte vorzeitige Leistungen.
Die Gründe für die Aufgabe der privaten Altersvorsorge sind vielschichtig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder Überschuldung nennt zum Beispiel das Handelsblatt. Doch das ist nur eine Vermutung.
Jahr für Jahr Millionen neuer Policen
Worüber nur hinter vorgehaltener Hand in der Branche gesprochen wird, ist die Umdeckung. Das heißt, dass Versicherungskunden abgeworben werden, damit diese ihre alten Policen kündigen und neue abschließen.
Das rechnet sich zumindest für die Branche und ihre Vermittler. Der Neuzugang der Branche von jährlich zwischen 7,5 und elf Millionen Policen spricht dafür.
Die stagnierenden Bestandszahlen der Branche lassen sich auch nicht nur mit regulären Abhängen erklären. Vor zwanzig oder dreißig Jahren jedenfalls – so lange laufen Verträge regulär – war die Zahl der Neuzugänge geringer als die der heutigen Abgänge.
Bestände aber stagnieren
Der Bestand an Lebensversicherungs-Verträgen betrug zum 31. Dezember 2007 nach GDV-Angaben 93,9 Millionen Policen. Davon waren 40,3 Prozent Einzel-Kapitalversicherungen und 27 Prozent Einzel-Rentenversicherungen, einschließlich Berufsunfähigkeits- und Pflegerenten.
Trotz eines Neuzugangs von 7,6 Millionen Policen im vergangenen Jahr ist dieser Bestand aber gegenüber dem Jahresultimo 2006 um 0,1 Prozent zurückgegangen.
Nicht jedes Storno mit Verlust
Doch nicht jede Stornierung führe bei den Kunden zu finanziellen Einbußen, wendet der GDV ein. In der Regel ergebe sich infolge der Überschussbeteiligung schon nach wenigen Jahren ein positives Resultat, meint der Verband etwas euphemistisch.
Strittig könne allenfalls die steuerliche Behandlung von Verlusten aus dem Rückkauf von Verträgen sein, die vor Inkrafttreten des Alterseinkünfte-Gesetzes zum 1. Januar 2005 vereinbart wurden. Zwar fielen und fallen die Leistungen aus solchen Verträgen komplett steuerfrei an, sofern sie wenigstens zwölf Jahre bestanden und die Todesfallleistung mindestens 60 Prozent der Erlebensfallleistung betragen hat.
Finanzamt als stiller Teilhaber
Wurden diese Policen aber vor Ablauf von zwölf Jahren aufgelöst, waren die im Rückkaufswert enthaltenen rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen der Einkommensteuer unterworfen.
Heute gilt das für Kapitallebens-Versicherungen, die vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers fällig werden und keine zwölf Jahre hinter sich haben. Ab 2009 unterliegen diese Lebensversicherungen der Abgeltungsteuer.
Die Verluste, die bei einer Kündigung drohen, werden aber geringer. So schreibt das neue VVG für alle seit dem 1. Januar vereinbarten Lebensversicherungen die Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre vor.
Kostenlose Anleitung für Werbekostenabzug
Doch die gezahlten Beiträge übersteigen in den ersten Vertragsjahren auch weiterhin die Rückkaufswerte, so die Proconcept AG. Sie bietet daher im Rahmen ihres LV-Doktor-Projekts Verbrauchern auf ihrer Website eine kostenlose Anleitung zur steuerlichen Anerkennung eines Verlusts als Werbekostenabzug an.
Für Kunden der auf die rechtliche Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen spezialisierten Prozesskosten-Finanzierungs-Gesellschaft werden alle Kosten des Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren bei Beauftragung der vom Unternehmen eingesetzten Steuer- und Rechtsexperten übernommen. Prozesskosten-Finanzierer leben von der Beteiligung an den erstrittenen Beträgen.
(Quelle VersicherungsJournal 06.08.2008)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de