Kommt es durch eine falsch angebrachte oder abgebrochene Flagge zu einem Schaden am dahinter fahrenden Fahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmern, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Und wer zahlt, wenn – begünstigt durch den EM-Schmuck – ins Auto eingebrochen wird?
Doppelte Vorsicht ist bei den Fähnchen geboten, die mit einem Plastik-Stecker im Fensterspalt befestigt werden. Denn diese Billig-Produkte haben lange nicht die Qualität wie beispielsweise die Flaggen an Diplomatenautos.
Bei hohen Geschwindigkeiten wird es kritisch
Wie im Rahmen der Fußball-WM 2006 in Deutschlands (Autobahn-) Straßengräben zu beobachten war, kommt es nicht gerade selten vor, dass sich die Fahne vom Stil verabschiedet.
Besonders gefährlich wird es, wenn man eine Landstraßen- oder Autobahnfahrt vor sich hat. Denn in der Regel halten die Fahnen vom Material her solchen Belastungen nicht Stand.
Deshalb rät beispielsweise der Bund der Versicherten e.V. (BdV), die Flaggen-Deko bei längeren (Autobahn-) Fahrten komplett zu entfernen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Freie Sicht
Aufpassen muss man auch bei Flaggen, Wimpeln und sonstigen Dekorationen, wenn sie an der Front- oder Heckscheibe angebracht sind. Denn es gehört zu den Verkehrssicherheits-Pflichten eines Autofahrers, eine uneingeschränkte Sicht sicherzustellen.
Deshalb sollten nach der Jubel-Arie im Autokorso solche Patriotismus-Bekundungen schnellstmöglich wieder abgenommen werden.
Wer haftet bei Schäden?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn die EM-Dekoration sich selbstständig macht und zum Beispiel ein anderes Auto beschädigt oder einen Fußgänger verletzt.
Wird zum anderen durch das betreffende Fenster ein Einbruch verübt, kann es durchaus passieren, dass der Autofahrer auf dem Schaden oder zumindest einem Teil davon sitzen bleibt.
Weil nämlich bereits ein kleiner Fensterspalt das Diebstahlrisiko erhöht und sich der Autofahrer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muss, kann die Kaskoversicherung die Schadenregulierung komplett verweigern oder die Schadensumme entsprechend der Schwere der Schuld mindern.
Vorsicht in Österreich und der Schweiz
Wer jedoch während der EM in den Gastgeberländern Österreich und Schweiz unterwegs ist, muss sich auf strengere Gesetze einstellen, teilt die Advocard Rechtsschutz-Versicherung AG mit.
Denn auf den Autobahnen in den beiden Nachbarländern seien diese Fahnenmeere aufgrund der möglichen Verkehrsgefährdung durch sich lösende Länderfähnchen verboten und müssten vor der Auffahrt abmontiert werden.
Wer dennoch mit solchen Fähnchen am Auto erwischt wird, müsse tief in die Tasche greifen, weil die österreichischen und schweizerischen Behörden Strafgelder bis zu einer Höhe von 5.000 Euro Strafe verhängen können, so der Rechtsschutz-Versicherer.
(Quelle VersicherungsJournal 06.06.2008)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de