10.12.2007
Führerscheinentzug: Wenn die Behörde selig schläft

Sind zwischen einem angeblichen Verkehrsverstoß und der Anordnung, dem Beschuldigten vorläufig die Fahrerlaubnis zu entziehen, acht Monate vergangen, so darf der Autofahrer seinen Führerschein auf jeden Fall bis zur Hauptverhandlung behalten.Das gilt zumindest dann, wenn der Beschuldigte seit der angeblichen ersten Tat ohne Beanstandungen unterwegs war, so das Landgericht Saarbrücken in einer jetzt vom Deutschen Anwaltverein veröffentlichten Entscheidung vom 15. März 2007 (Az.: 3 Qs 70/07).Angebliche UnfallfluchtIn dem von den Saarbrücker Richtern entschiedenen Fall wurde einem Lkw-Fahrer vorgeworfen, im März 2006 einen anderen Lkw während eines Überholvorgangs gerammt und anschließend Unfallflucht begangen zu haben.Doch erst sieben Monate später hatte die zuständige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gestellt. Bis zu einem entsprechenden Beschluss des Amtsgerichts verging ein weiterer Monat.Der Beschuldigte legte daraufhin Beschwerde beim Landgericht ein – mit Erfolg.Wer zu spät entzieht...Da der Lkw-Fahrer seit der angeblichen Fahrerflucht ohne jegliche Beanstandung unterwegs war, hielten die Richter des Landgerichts den Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach so langer Zeit für überzogen.Darüber, ob der Autofahrer seinen Führerschein behalten darf, kann jetzt erst in der noch anstehenden Hauptverhandlung entschieden werden. Bis dahin darf der Mann ohne Einschränkungen am Straßenverkehr teilnehmen
(Quelle VersicherungsJournal 21.08.2007)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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