Ein Reiserücktrittskosten-Versicherer kann von einer Reisenden, die kurz vor Reiseantritt erfährt, schwanger zu sein, nicht die Stornierung der Reise am gleichen Tag verlangen, um Stornokosten zu sparen – so das Landgericht Köln in einer Entscheidung vom 26. Oktober 2007 (Az.: 24 S 40/06).Eine Schwangerschaft ist mit Risiken verbunden. Das gilt auch für Reisen. Und so sollte es sich eine werdende Mutter denn auch überlegen, ob sie wirklich eine Fernreise antreten will.Absage nach zwölf TagenSo auch in dem von den Kölner Richtern entschiedenen Fall. Die Klägerin hatte eine Flugreise auf die Seychellen gebucht. Doch kurz vor der Reise erfuhr sie, in absehbarer Zeit Mutter von Zwillingen zu werden.In diesem Moment hatte die Frau vermutlich anderes im Kopf, als an ihre Reiserücktritts-Versicherung zu denken. Denn erst zwölf Tage nach der frohen Botschaft ging sie erneut zu ihrem Arzt, um sich mit ihm über die Risiken einer Fernreise für Schwangere zu unterhalten und sich nach dem Gespräch ein Attest ausstellen zu lassen.Noch am gleichen Tag sagte sie die Reise ab.Bedenkzeit muss seinZu spät, meinte ihr Reiserücktrittskosten-Versicherer, der nur bereit war, einen Teil der Stornokosten zu übernehmen. Denn die Stornokosten wären deutlich geringer ausgefallen, wenn die Frau die Reise unmittelbar nachdem sie erfahren hatte, schwanger zu sein, abgesagt hätte.Dem war rein sachlich nur wenig entgegenzusetzen. Gleichwohl wurde der Versicherer durch das von der Frau angerufene Kölner Landgericht dazu verurteilt, die Stornokosten in voller Höhe zu übernehmen.Nach Auffassung der Richter kann von einer Schwangeren nicht verlangt werden, unmittelbar nach einem positiven Schwangerschaftstest eine Reise abzusagen. Der Frau muss vielmehr eine „gewisse Bedenkzeit” zugestanden werden, innerhalb derer sie sich entscheiden können muss, ob sie das Risiko einer langen Flugreise auf sich nehmen will.Diese Bedenkzeit gilt auch für den Fall, dass eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen wurde.
(Quelle VersicherungsJournal 07.11.2007)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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