Am 21. September hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung des so genannten Übungsleiterfreibetrags vor. Ihr heutiger Newsletter informiert Sie über die Änderung.
+++ 2.100 Euro sind steuerfrei +++
Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für vergleichbare Tätigkeiten sowie für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sind rückwirkend zum 1. Januar 2007 bis zur Höhe von insgesamt 2.100 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Der so genannte Übungsleiterfreibetrag hat sich somit von ursprünglich 1.848 Euro um insgesamt 252 Euro im Kalenderjahr erhöht.
+++ Steuerfreibetrag kann anteilig oder einmalig ausgeschöpft werden +++
Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen gehören nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Der Steuerfreibetrag ist für die Ermittlung des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung in gleicher Weise zu berücksichtigen wie im Steuerrecht, d. h. der steuerfreie Jahresbetrag von 2.100 Euro kann anteilig (z.B. monatlich mit 175 Euro) oder einmalig (z.B. jeweils zum Jahresbeginn bzw. zu Beginn der Beschäftigung) ausgeschöpft werden. Die darüber hinaus vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen stellen Arbeitsentgelt dar und sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts eines 400-Euro-Minijobs zu berücksichtigen.
Beispiel:
Frau Lehmann übt im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine nebenberufliche Lehrtätigkeit aus. Sie arbeitet gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 570 Euro. Der Steuerfreibetrag wird monatlich angesetzt.
Es handelt sich um einen versicherungsfreien 400-Euro-Minijob, weil das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des monatlichen Abzugsbetrags von 175 Euro als Aufwandsentschädigung die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro (570 Euro - 175 Euro = 395 Euro) nicht übersteigt.
(Quelle: Minijob-Zentrale - Minijob-Newsletter - Arbeitnehmer - Nr. 8/2007 - 26. September 2007)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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