12.03.2007
Ein verräterischer Brief

Deutet ein Versicherungsnehmer in einem Schreiben an, jemanden mit der „Beseitigung” seines stark renovierungsbedürftigen Anwesens beauftragen zu wollen, so darf der Versicherer nach einem anschließenden Brandschaden den Versicherungsschutz verweigern.Das gilt auch dann, wenn dem Versicherten in einem nach dem Brand eingeleiteten Strafverfahren keine Täterschaft nachgewiesen werden kann. So das Oberlandesgericht Bamberg in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Urteil vom 2. Januar 2007 (Az.: 1 U 74/06).BrandstiftungDie Sache sah zunächst recht eindeutig aus. In einer lauen Sommernacht war die Doppelhaushälfte der späteren Klägerin samt Inventar in Flammen aufgegangen. Als Ursache des Feuers kam nach den Feststellungen der Kriminalpolizei eindeutig Brandstiftung in Frage. Ein Unbekannter hatte an mehreren Stellen des Hauses Benzin ausgeschüttet und angezündet.Merkwürdig war allerdings, dass nirgends Einbruchspuren festgestellt werden konnten. Da das Gebäude der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Klägerin einen eher maroden Eindruck machte, geriet sie in Verdacht, das Feuer selbst gelegt zu haben.Doch in einem Strafverfahren wurde die Frau letztlich aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Brandstiftung und des Betrugs freigesprochen.Verdächtiges SchreibenAls vermeintliches Opfer einer Brandstiftung verlangte die Frau von ihrer Hausratversicherung die Zahlung von rund 30.000 Euro. Doch diese stellte sich quer. Denn der Versicherer hatte nach Abschluss des Strafverfahrens Wind davon bekommen, dass die Versicherte in einem Schreiben an ihre Tochter angedeutet hatte, jemand mit der „Beseitigung” des baufälligen Anwesens beauftragen zu wollen.Das reichte den von der Klägerin im Zivilverfahren angerufenen Richtern aus, die ablehnende Haltung des Versicherers zu bestätigen.Ebenso wie das in erster Instanz angerufene Landgericht Coburg sahen auch die Richter des Oberlandesgerichts Bamberg nach einer aufwendigen Beweisaufnahme zumindest eine Mitwirkung der Klägerin an dem Brandschaden als erwiesen an.Eindeutige Indizien für (Mit-)TäterschaftEine entscheidende Rolle spielte dabei der Brief der Klägerin an ihre Tochter. Denn das Schreiben enthält nach Ansicht des Gerichts klare Anhaltspunkte für die Absicht der Versicherten, das Haus anzünden lassen zu wollen – so das Gericht.Zusammen mit den anderen Indizien (fehlende Einbruchspuren, baufälliges Objekt, schwierige wirtschaftliche Verhältnisse) bestehen an der (Mit-)Täterschaft der Klägerin nach Überzeugung der Richter daher keine Zweifel.Der Versicherer habe daher zu Recht den Versicherungsschutz versagt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
(Quelle VersicherungsJournal 05.03.2007)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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