Stürzt während einer Online-Überweisung der Computer ab, solle man nach einem Neustart den Vorgang nicht sofort wiederholen, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim Online-Magazin ZDNet zitiert wird.Trotz des technischen Fehlers kann die Überweisung nämlich regelgerecht ausgeführt worden sein. Denn man könne nicht wissen, „in welchem Moment der Rechner genau ausgestiegen ist”, so das BSI.Deshalb solle man vor einer Wiederholung des Vorgangs sich zunächst bei den Kontobewegungen vergewissern, ob die Überweisung bereits vorgenommen ist. So könne man nach BSI-Angaben Doppelbuchungen vermeiden.Bis Mitternacht wartenDie Verbraucherzentrale Niedersachsen (VzN) rät sogar dazu, die Wartezeit für eine nochmalige Überweisung zu verlängern.Denn obwohl bei vielen Banken das Geld bereits mit einem Klick auf „Überweisen” oder „Ausführen” eingezogen werde, müsse dies laut Überweisungsgesetz erst um Mitternacht geschehen. Demzufolge könne es eventuell passieren, dass die Überweisung erst am nächsten Tag unter den Kontobewegungen auftauche.Ein paar Stunden länger zu warten, erspare dem Bankkunden unnötige und zeitaufwändige Arbeit. Denn es sei Sache des Verbrauchers, eine „zweite Überweisung rückgängig zu machen”, wie die VzN mitteilt. Dieser müsse „dann selbst den Empfänger benachrichtigen und sein Geld zurückfordern.”Hacker-Angriff möglichMisstrauen sei nach BSI-Angaben vor allem dann angebracht, wenn nach der Durchführung der Online-Überweisung eine Meldung „eine Maske mit dem Vermerk ‚TAN-Nummer bereits verbraucht’ erscheint.”Sei man überzeugt, „dass das nicht der Fall sein kann, hat sich womöglich ein Hacker eingeklinkt”, so ein Sprecher des BSI. In diesem Falle solle man den Vorgang auf der Stelle beenden, einen aktuellen Anti-Viren-Suchlauf durchführen und zudem unverzüglich die Bank in Kenntnis setzen.(Quelle VersicherungsJournal 21.08.2006)Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling- Versicherungsmakler- juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de