14.08.2006
Notlage kann Führerschein retten

Wer betrunken Auto fährt und sich erwischen lässt, ist ab einem bestimmten Blutalkoholgehalt für mindestens einen Monat seinen Führerschein los. So auch in einem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall, in dem die Richter jedoch überraschend zu Gunsten des Angeklagten entschieden.Wie die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein berichten, war ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle mit einem Blutalkoholgehalt von 0,28 mg/l ertappt worden. Ihm wurden daraufhin ein Fahrverbot von einem Monat sowie eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro aufgebrummt.Ohne Führerschein keine ArbeitIn seiner hiergegen gerichteten Klage trug der Mann vor, dass er als Schlosser auf sein Fahrzeug angewiesen sei. Es komme hinzu, dass er lediglich 1.200 Euro pro Monat verdiene und von diesem Betrag auch noch Unterhalt für seine beiden minderjährigen Töchter zahlen müsste. Er könne daher unmöglich auf seinen Führerschein verzichten, weil er andernfalls seinen Job verliere.Wie bereits der zuständige Amtsrichter hatten auch die Richter des Oberlandesgerichts ein Einsehen und sahen trotz anders lautender gesetzlicher Bestimmungen von der Verhängung eines Fahrverbots ab.Konkrete ExistenzgefährdungNach Auffassung des Gerichts könne der Tatrichter von der Verhängung eines Fahrverbots absehen, wenn der Sachverhalt zu Gunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten und Abweichungen von der Norm aufweise. Dass sei angesichts der konkreten Existenzgefährdung des Autofahrers im vorliegenden Fall gegeben.Dass Gericht müsse aber unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände zu dem Schluss kommen, dass die Zahlung eines erhöhten Bußgeldes ausreiche, um damit den notwendige Warneffekt bei dem Beschuldigten zu erzielen.Im vorliegenden Fall wurde die Geldbuße von 250 auf 500 Euro erhöht, um dem Mann zu ersparen, seinen Führerschein abgeben zu müssen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 5. September 2005, Az.: 1 Ss 84/05).
(Quelle VersicherungsJournal 21.07.2006)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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