Laut aufgedrehte Fernseher auf dem Balkon sind zumindest ab dem späten Abend auch während der Fußball-Weltmeisterschaft absolut tabu. Gleiches gilt auch für Jubel- oder „Trauerschreie“, so berichtet der Immobilienverband Deutschland (Berlin).
Zwischen 22 und 7 Uhr nämlich – also auch in der zweiten Halbzeit einiger erst um 21 Uhr beginnender WM-Spiele – gilt die absolute Nachtruhe, meldet der IVD und bezieht sich dazu auf ein Urteil des Oberlandesgrichts Düsseldorf (Az. 5 Ss-OWI 149/95). Grundsätzlich gebe es auch in dieser Zeit kein Recht, „ohne Rücksicht ein krachendes Fest zu feiern“, weisen die OLG Richter das feiernde Fußball Deutschland in die akustischen Schranken.
(Quelle Die Welt 10.06.2006)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
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