15.05.2006
Kleine Brüste sind keine Krankheit

Selbst wenn eine Frau unter erheblichen psychischen Problemen leidet, weil ihre Brüste ihres Erachtens zu klein sind, muss ihre Krankenkasse keine operative Brustvergrößerung bezahlen. Das gilt zumindest so lange, wie die Brüste gesund sind und nicht entstellend wirken.
Mit dieser Entscheidung vom 6. April 2006 (Az.: L 1 KR 152/05) hat das Hessische Landessozialgericht die Klage einer Frau zurückgewiesen, die von ihrem Krankenversicherer die Kosten für eine Brustvergrößerung bezahlt haben wollte.
Folgen einer Schwangerschaft
Die Brüste der 38-jährigen Klägerin waren nach dem Abstillen ihrer Tochter deutlich kleiner als zuvor. Ihre Versuche, ihre dadurch verursachten psychischen Probleme durch eine Psychotherapie in den Griff zu bekommen, waren gescheitert.
Aus diesem Grund verlangte die Frau von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für einen Brustaufbau. Doch diese stellte sich stur. Bei der Behandlung handele es sich ausschließlich um eine kosmetische Korrektur, nicht aber um die Therapie einer Krankheit.
Das sahen die Richter des Landessozialgerichts genau so und wiesen die von der Frau eingereichte Klage als unbegründet zurück.
Keine Entstellung
Nach Meinung des Gerichts liege nur dann eine Krankheit vor, wenn entweder Körperfunktionen beeinträchtigt seien oder eine anatomische Abweichung von der Norm entstellend wirke. Nur in so einem Fall müsste die Krankenversicherung der Klägerin die Behandlungskosten übernehmen.
Für den Begriff der Entstellung sei aber nicht das subjektive Empfinden der Klägerin maßgebend. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung sei vielmehr nur dann von einer Entstellung auszugehen, wenn es dem Betroffenen schwer falle oder es ihm unmöglich sei, sich frei und unbefangen in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne ständig Blicke auf sich zu ziehen oder zum Objekt der Neugierde zu werden.
Von einer solchen Entstellung sei die Klägerin aber nicht betroffen.
Falls sie eine Operation für ein geeignetes Mittel halte, ihre psychischen Störungen zu überwinden, so liege es in ihrer Verantwortung, den entsprechenden Eingriff zu bezahlen. Denn eine Prognose, ob es ihr nach einem Brustaufbau psychisch besser gehe, sei sehr schwierig und grundsätzlich unsicher.
(Quelle VersicherungsJournal 11.05.2006)

Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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