27.04.2006
Unser Immobilienangebot – Steuer sparen mit Altbausanierung

Immobilien bieten nur selten gute Möglichkeiten Steuern zu sparen. Das gilt jedoch nicht für Objekte in innerstädtischer Sanierungsgebieten sowie Baudenkmäler. Zur Sanierung von Altstatbereichen haben Gemeinden häufig Satzungen erlassen, die der bevorzugten Entwicklung dieser Gebiete dienen sollen. Dabei steht zum einen die Erhaltung der alten Bausubstanz im Vordergrund wie aber auch immer wieder die Bereitstellung von Geldern für Investoren.
Zur Unterstützung dieser Bemühungen für den Erhalt gewachsener städtebaulicher Strukturen gewährt § 7H EstG eine Sonderabschreibung, nach der die Modernisierungsaufwendungen für Häuser in diesen Gebieten in 12 Jahren vollständig abgeschrieben werden können. In den ersten acht Jahren können 9 % und den kommenden vier Jahren je 7 % der Modernisierungsaufwendungen abgeschrieben werden. Die Regelabschreibung beträgt hingegen nur 2 % per anno. Also eine sinnvolle Investition in die Zukunft unter Ausnutzung maximaler Steuerersparnis, unter der Voraussetzung dass sich das Objekt im übrigen rechnet und die eingesetzte Liquidität planbar bleibt.
Wir haben entsprechende Objekte in unserem neuen erweiterten Angebot. Sehen Sie in unserer Homepage unter der Rubrik Immobilien nach oder rufen Sie Herr Zwilling.


Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de