Bevor Autofahrer ihren Wagen in die Werkstatt geben, sollten sie den Reparaturumfang genau festlegen und im Vorfeld die voraussichtlichen Kosten klären, rät der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeug-Gewerbes. Um Mitverständnisse zu vermeiden, sollte der Arbeitsauftrag an die Werkstatt zudem schriftlich festgehalten werden. Das Werkstattpersonal kann die Kosten für reguläre Inspektionen und Wartungen in der Regel einschätzen. Bei Unfallreparaturen gibt ein Kostenvoranschlag Klarheit. Hilfreich ist es, der Werkstatt ein Preislimit zu setzen, das ohne Zustimmung nicht überschritten werden darf. Falls zusätzliche Reparaturarbeiten und Kosten entstehen, sollte mit dem Kfz-Meister ein Rückruf vereinbart werden.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 09./10.04.2005)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
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