18.02.2002
Leistungsanspruch nach gegen Nachweis

Leistungsanspruch nach gegen Nachweis
Wer von seiner Versicherung Leistungen beansprucht, muss nachweisen, dass diese zu Recht bestehen. Erhebt beispielsweise ein Privatpatient
gegenüber seiner Versicherung den Anspruch auf Krankentagegeld, verweigert er jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests, so hat er keinen
Anspruch auf die Leistung der Versicherung
(BGH, Az. IV ZR 110/99)
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