01.04.2002
Risiko der Arbeitslosigkeit für Übernahme der Versicherungsprämien ist versicherbar

Bei langfristig finanziellen Verpflichtungen, kann das Risiko der Arbeitslosigkeit bei Versicherungen mit eingeschlossen werden, so dass im Falle der
Arbeitslosigkeit die Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Haushaltsglas-, Rechtschutz-, Lebens-, Rentenversicherung oder die Vermögenswirksamen
Leistungen weiter gezahlt werden. Auch der Einschluss von anderen Sparanlage in diese Versicherung ist möglich. Wir empfehlen deshalb eine genaue
Prüfung, welche finanziellen Verpflichtungen bei Arbeitslosigkeit vorhanden sind und wie groß die finanzielle Lücke ist.