22.04.2002
Noch verheirateter Partner ist kein mitversicherter Lebenspartner

Mitversicherter Lebenspartner kann nicht sein, wer noch verheiratet ist, sich von seinem Ehepartner getrennt hat und mit dem Versicherungsnehmer
zusammenlebt. Das Vorliegen einer Ehe schließt die Annahme einer weiteren Lebenspartnerschaft aus. Hier sollte der Lebenspartner eine
eigenständige Versicherung abschließen. (AG Pfaffenhofen, Urteil vom 12.04.2001 (1 C o175/01)
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