06.05.2002
Bank muss Kreditnehmer nicht belehren

Eine Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einem zukünftigen Kreditnehmer die Grenzen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufzuzeigen.
Eine Aufklärungspflicht bestehe nur bei einem konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken. Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die
Richter aus, dass eine kreditgebende Bank stets aus eigenem Interesse des Kunden dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüfe. Es bestehe
auch keine rechtliche Verpflichtung gegenüber dem künftigen Kreditnehmer, ihn über eine ungünstige Prognose seiner Wirtschaftsdaten zu
informieren. Aufklärung müsse die Bank erst dann leisten, wenn sie konkrete Risiken des zu finanzierenden Projekts kenne, die dem Kunden
verborgen geblieben sind, und die Bank ihren Wissensvorsprung auch erkenne, urteilten die Richter.
(OLG Stuttgart, 9 U 204/00)
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