13.05.2002
Falschangaben bei Versicherung

Wer bei seiner Lebensversicherung falsche Angaben zu Körpergröße oder - gewicht macht, muss mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen,
denn Falschangaben bedeuten, dass Gefahrenumstände verschwiegen werden. Das trifft selbst dann zu, wenn der Versicherungsmakler offensichtlich
darüber informiert ist, dass der Versicherte beispielsweise mehr wiegt als angegeben. (OLG Koblenz, AZ.: 10 U 109/99)
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