20.05.2002
Radfahrer den Führerschein entzogen

Wer betrunken Fahrrad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Das geht aus einem veröffentlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe
hervor. Das Gericht bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis eines Karlsruhers, der mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt und zu einer Geldstraße
verurteilt worden war (Az: 12 K 436(02). Im Urteilsfall hatte die Stadt den Mann zuvor zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachten der
TÜV aufgefordert. Als der Mann der mehrmaligen Aufforderung nicht nachkam, entzog die Stadt im den Führerschein. Im Eilverfahren wies das
Verwaltungsgericht die Klage des Radfahrers ab. Die Stadt sei verpflichtet, in solchen Fällen ein medizinisch –psychologisches Gutachten anzufordern
– auch dann, wenn es sich um einen Ersttäter handle. Weigere sich der Betroffene, dann dürfe die Behörde auf seine Nichteignung für den
Straßenverkehr schließen.
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