Vor Gaststätten müssen Autofahrer damit rechnen, dass ihnen Betrunkene plötzlich vor den Wagen lauf. Deshalb ist es ratsam, an solchen Stellen die
Geschwindigkeit zu drosseln und bremsbereit zu sein. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV) in
Berlin hi und beruft sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Kaiserslautern. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen
Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb bei dem Unfall, die Hinterbliebenen klagten auf
Schadensersatz. Das Gericht kam der Arbeitsgemeinschaft zufolge zu der Ansicht, dass dem Fahrer zwar kein Verschuldensvorwurf zu machen sei. An
der Schadenssumme musste sich der Mann dennoch mit 25 Prozent beteiligen. Zur Begründung habe es geheißen, dass der Zusammenstoß mit dem
Fußgänger für den Autofahrer kein unabwendbares Ereignis gewesen sei. Vielmehr sei es anhand der weithin sichtbaren Leuchtreklame erkennbar
gewesen, dass sich and er fraglichen Stell eine Gaststätte befand. Zahlreiche am Straßenrand geparkte Autos hätten zudem darauf schließen lassen,
dass die Kneipe geöffnet und gut besucht gewesen sei. Angesichts dessen hätte der Autofahrer sein Tempo von vornherein reduzieren müssen.
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