Bei welchen Verkehrsvergehen welche Sanktion drohen, das sagt der Auszug aus dem neuen und übersichtlichen Bußgeld- Katalog.
Seit dem 1. Januar 2002 gibt es einen neuen Bußgeld-Katalog, der die in unterschiedliche Regelwerken enthaltenen Bestimmungen zusammenfasst.
Außerdem wurden die Buß- und Verwarnungsfelder auf Euro umgestellt und im Verhältnis eins zu zwei geglättet. früher mit 75 Mark festgelegte
Verwaltungsfelder wurden 35 Euro abgerundet. Bußgelder kosten ab 40 Euro, damit ist die Eintragung in das Verkehrszentralregister verbunden, und
es kann Fahrverbot drohen. Ist das Delikt so schwerwiegend, dass Tatbestände des Strafgesetzbuches erfüllt sind, wird ein Strafverfahren eingeleitet.
* Geldbeträge in Schwarz bedeuten Verwaltungsgeld, in Rot Bußgeld. * Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres die Geschwindigkeit
erneuert um mehr als 25km/h überschritten wurde.
ZUWIDERHUNGHANDEL
Regelsatz in
Euro Punkte Fahrverbot
Halten und Parken
Halteverbot missachtet 10
Parkverbot missachtet 15
in zweiter Reihe Parken/Halten 15
Höchstparkdauer überschritten:
bis zu 1 Stunde 10
bis zu 2 Stunden 15
bis zu 3 Stunden 20
länger als 3 Stunden 25
Parken auf Behindertenparkplätzen 35
" auf Sperrflächen 25
" im Fußgängerbereich 30
vor oder in gekennzeichneten
Feuerwehrzufahrten 35
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraße 40 2
ZUWIDERHANDLUNG
Überholen
Regelsatz in Euro Punkte Fahrverbot
Innerorts rechts 30
Mit zu geringem
Seitenabstand
30
Beim Überholtwerden
Tempo erhöhen
30
Außerorts rechts überholen 50
Überholen bei unklarer
Verkehrslage
50
Missachtung von
Verkehrszeichen,
durchgehender Linien,
Fahrtrichtungs- Pfeilen
75
Beleuchtung
Nur mit Standlicht fahren 10
Auf beleuchteter Fahrbahn
mit Fernlicht fahren
10
Motorradfahrer ohne
Fahrlicht
10
Bei Sichtbehinderung
durch Nebel, Schneefall,
Regen am Tag nicht mit
Abblendlicht fahren
innerorts
25
außerorts 40
Öffentliche
Verkehrsmittel,
Schulbusse
Busspur benutzen 15
Missachten des
Überholverbots von
Bussen mit Warnlichtblick
beim Anfahren der
Haltestelle
40
Missachten der
Schrittgeschwindigkeit bei
Vorbeifahrt an Bussen mit
Warnblinklicht
Überschreitung in km/h bis
10
15
11-15 25
16-20 35
21-25 50
26-30 60
31-40 100
41-50 125
51-60 175
über 60 225
ZUWIDERUNGSHANDEL
Sicherheitsgurte, Kindersitze
Regelsatz in Euro Punkte Fahrverbot
Gurt nicht anlegen 30
Kindersitz nicht verwenden 40 1
Reboard- Kindersitz auf
Beifahrerplatz mit Airbag montiert
25
Unfall
Als Beteiligter Verkehr nicht
sicher
30
Unfallspuren (Beweise) beseitigen 30
Geschwindigkeitsüberschreitung
Überschreitung in km/h bis 10 15
11-15 innerorts 25
16-20 innerorts 35
21- 25 innerorts 50 1
26-30 innerorts* 60 3
31-40 innerorts 100 3
41-50 innerorts 125 4 1 Monat
51-60 innerorts 175 4 1 Monat
über 60 innerorts 300-425 4 2 Monate
bis 10 außerorts 10 3 Monate
11-15 außerorts 20
16-20 außerorts 30
21-25 außerorts 40 1
26-30 außerorts 50 3
31-40 außerorts 75 3
41-50 außerorts 100 3 1 Monat
51-60 außerorts 150 4 2 Monate
über 60 außerorts 225-375 4 2-3 Monate
Dichtes Auffahren
bei mehr als 80 km/h Abstand
weniger als
5/10
40 1
4/10 50 2
3/10 75 3
2/10 100 4 1 Monat
1/10 des halben TACHOWERTS 125 4 1 Monat
ZUWIDERUNGSHANDEL
Dichtes Auffahren
Regelsatz in Euro Punkte Fahrverbot
bei mehr als 130 km/h
Abstand weniger als
5/10
50 2
4/10 75 3
3/10 100 4
2/10 125 4 1 Monat
1/10 des halben Tachowertes 150 4 1 Monat
Vorfahrt
Missaachtung des STOPZeichens
mit Gefährdung
50 34
Missachtung der Vorfahrt mit
Gefährdung
50 3
Ein- oder Ausfahren
Verbotenes Ein- oder
Ausfahren auf Autobahnen
50 3
Wenden, Rückwärtsfahren
oder Fahren entgegen der
Fahrtrichtung auf
Autobahnen oder
Kraftfahrstraßen
150 4
Abbiegen
Entgegenkommendes
Fahrzeug nicht durchlassen
und gefährden
40 2
Nicht voreinander abbiegen
und andere gefährden
40 1
Fußgänger gefährden 40 2
Beim Abbiegen in ein
Grundstück, beim Wenden,
Rückwärtsfahren jdn.
gefährden
50 2
Rotlichtverstöße
Einfacher Verstoß 50 3
mit Gefährdung 125 4 1 Monat
Länger als 1 Sekunde rot 125 4 1 Monat
mit Gefährdung 200 4 1 Monat
Fußgängerüberwege
Missachtung des Fußgänger-
Vorrechts
50 4
Fußgänger im
verkehrsberuhigten Bereich
gefährden
40 1
ZUWIDERUNGSHANDLUNG
Alkohol/Drogen
Regelsatz in Euro Punkte Fahrverbot
Fahren mit 0.5 oder mehr
Promille
250 4 1 Monat
bei Wiederholung 500 4 3 Monate
bei mehrfacher Wiederholung 750 4 3 Monate
Fahren unter Drogeneinfluss 250 4 1 Monat
bei Wiederholung 500 4 3 Monate
bei zweiter Wiederholung 750 4 3 Monate
bei mehrfacher Wiederholung 1500 4 3 Monate
Sonstiges
Telefonieren im Auto ohne
Freisprechanlage
30
beim Abschleppen nicht nächste
Autobahnausfahrt benutzen
20
Abschleppen ohne warnblinklicht5
Motorrad abschleppen 10
Benutzung von Radarwarnern 75 4
Fußgängerzone befahren oder
Verkehrsverbotsschild
missachten
20
Haupt- und
Abgasuntersuchung
Überschreiten der Anmeldefrist
zur Abgasuntersuchung um
mehr als 2 Monate
15
8 Monate 40 1
Überschreitung der Anmeldefrist
zur Hauptuntersuchung 2-4
Monate
15
um mehr als 4 Monate 25
um mehr als 8 Monate 40 2
Bereifung
Unzureichende Profiltiefe 50 3
Kennzeichen
mit abgelaufenem
Kurzkennzeichen fahren
50 3
Auto mit Saisonkennzeichen
außerhalb des
Zulassungszeitraums auf Straße
abgestellt
40 3
Illegale Straßenrennen
Veranstalter (Teilnehmer) 200 4 (1 Monat)
STRAFTATEN
Tatbestand
Strafe Punkte
Straßenverkehrsgefährdung
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder
Geldstrafe
7
Fahrunsicherheit durch Alkohol
oder Rauschmittel
Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder
Geldstrafe
7
Unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort
Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder
Geldstrafe
7
Kennzeichen- Missbrauch
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder
Geldstrafe
6
Selbst fahren oder fahren lassen mit
nicht versichertem Kraftfahrzeug
und Anhänger
Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder
Geldstrafe
6
Selbst fahren oder fahren lassen
ohne Fahrerlaubnis oder trotz
Fahrverbots
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder
Geldstrafe
6
Unterlassene Hilfeleistung
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder
Geldstrafe
5
Nötigung
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder
Geldstrafe
5
in besonders schweren Fällen
Freiheitsstrafe bis von 6 Monaten
bis 5 Jahre
5
Fahrlässige Tötung im
Straßenverkehr
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder
Geldstrafe
5
Fahrlässige Körperverletzung im
Straßenverkehr
Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder
Geldstrafe
5
Gefährliche Eingriffe in den
Straßenverkehr
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder
Geldstrafe
5
RA Hartard, Mainz Tel: 06131-220399, Fax 06131-220445,
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