12.08.2002
Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht

Die Legitimation zum Fahren wird nicht für alle Zeit erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen drohte der Entzug der Fahrerlaubnis.
Was ist die Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird erstmals erteilt, wenn man sie erforderliche Zahl an Fahrstunden absolviert hat. Als Nachweis bekommt man dann den
Führerschein. Der Staat kann die Erlaubnis, Kraftfahrzeuge fahren zu dürfen, rückgängig machen. Wird sie entzogen, wird der Führerschein
einbehalten.
Warum wird sie entzogen?
Die häufigsten Gründe:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gravierende Verkehrstraftaten wie
Unfallflucht oder Straßenverkehrsgefährdung.
- Zu vielen Punkten in Flensburg:18 Punkte oder mehr. Unter Umständen genügt auch
ein geringerer Punktestand.
- Bei so genannter charakterlicher Ungeeignetheit, zum Beispiel Benutzung eines
Kraftfahrzeugs zur Begehung von schweren Straftaten wie etwa Raubüberfall oder Entführung.
- Eingetretene körperliche Gebrechen, die nicht durch technische Hilfsmittel kompensiert
werden können.
- Altersbedingte Fahrunfähigkeit.
Der Entzug der Fahrerlaubnis- sie gilt auch im Ausland- bezieht sich aber nur auf führerscheinpflichtige Fahrzeuge, also beispielweiße nicht auf
Mofas.
Wie bekommt man die Fahrerlaubnis wieder?
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis kann nach Ablauf der Sperrfristen die Wiederteilung beantragt werden. Entsprechende Formulare gibt es bei den
zuständigen Führerscheinsstellen. In vielen Fällen verknüpfen die Behörden die Wiedererteilung mit Auflagen für den Betroffenen. So wird generell
das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (früher medizinisch- psychologische Untersuchung) des Antragstellers
verlangt, wenn der Betroffene
- mit 1,6 Promille Blutalkohol(0,8 mg/l Atemalkohol) oder mehr Alkohol
im Blut am Steuer saß oder
- zum weiderholten Mal wegen Alkohol am Steuer auffiel, also auch bei mehrmals
0.5 Promille Blutalkohol (0.2 mg/l Atemalkohol) oder mehr
- auch nur gelegentlich Cannabis oder andere illegale Drogen konsumiert hat und
weitere Tatsachen Zweifeln an der Fahreignung begründen.
Dies gilt auch dann, wenn er nur als Radfahrer oder Fußgänger aufgefallen ist, aber eine Fahrerlaubnis besitzt. Liegt eine Alkohol- oder
Drogenabhängigkeit vor, so muss neben dem Nachweiß einer erfolgreichen Entziehungskur und mindestens einjähriger Abstinenz ein positives
Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sowie eine erfolgreiche Begutachtung einer amtlich anerkannten Stelle für
Fahreignung vorgelegt werden, um eine Wiedererteilung beantragen zu können
Wann ist die Fahrerlaubnis gefährdet?
Es kann passieren, dass die Führerscheinstelle erfährt, dass Zweifel an der Fahreignung bestehen können. Zum Beispiel wird sie von der Polizei darauf
aufmerksam gemacht, dass ein Führerscheininhaber regelmäßig Drogen konsumiert oder an illegale Rennen teilnimmt. Auch in diesen Fällen ordnet
die Führerscheinstelle ein Gutachten an. Wer sich dieser Anordnung widersetzt, dem wird die Fahrererlaubnis allein deswegen entzogen. Fällt das
Gutachten der amtlich anerkannten Stelle für Fahreignung negativ aus, wird die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen.
Was ist Sinn der Untersuchung?
Hat der Staat Zweifel, ob ein bestimmter Autofahrer noch zum Führer von Kraftfahrzeugen geeignet ist, dann hat er das Recht, dies zu überprüfen: Der
Betroffene muss diese Zweifel ausräumen. Dies geschieht im Rahmen einer Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Dabei werden auch die medizinischen Daten- besonders die Leberwerte – des Betroffenen überprüft. Anschließend muss sich der
Proband einem Gespräch mit einem Psychologen stellen.
Was kann man unternehmen?
Solche Anordnungen der Führerscheinstelle sind kein Verwaltungsakt und können daher auch nicht durch ein Verwaltungsbericht verknüpft werden.
Erst wenn die Führerscheinstelle die Wiederteilung versagt oder eine bestehende Fahrerlaubnis entzieht, kann man bei einem Verwaltungsgericht um
Hilfe nachsuchen.
Worin der Unterschied besteht?
Bei Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis unverändert bestehen, man darf lediglich ein bis drei Monate lang keinen Gebrauch davon machen und
keinerlei Kraftfahrzeuge steuern, also auch keine Mofas. Die Fahrverbotsfrist beginnt aber erst, wenn der Betroffene alle Führerscheine, die er besitzt,
bei der Verwaltungsbehörde hinterlegt hat- also auch den Bundeswehrführerschein oder internationalen Führerschein. Setzt der Betroffene sich trotz
Fahrverbots ans Steuer, macht er sich gemäß $ 21 Straßenverkehrsgesetzt strafbar, und es droht sogar in aller Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.
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