02.09.2002
So werden Punkte in Flensburg abgebaut

Das deutsche Punkte- System für Verkehrssünder setzt auf Hilfsangebote wie Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratung.
Was droht wann?
Die Zahl der Punkte mit denen einzelne Verkehrsdelikte geahndet werden, reicht von eins bis sieben. Wer acht, aber nicht mehr als 13 Punkte
angesammelt hat, bekommt eine schriftliche Verwarnung der Führerscheinsbehörde, die gleichzeitig eine freiwillige Teilnahme an einem
Aufbauseminar empfiehlt. Beim Erreichen von 14, aber nicht mehr als 17 Punkten ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht. Wer innerhalb
der letzten fünf Jahren bereits an einer Nachschulung teilgenommen hat, wird lediglich schriftlich verwarnt. der betroffene wird darauf hingewiesen,
dass die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung besteht und dass die Fahrerlaubnis bei 18 Punkten entzogen wird. Schwillt das Konto
auf 18 oder mehr Punkte an, so wird in der Regel die Fahrererlaubnis entzogen.
Die Ausnahmen
Erreicht ein Autofahrer 14 Punkte oder mehr, ohne dass die Behörde ihn vorher schriftlich verwarnt und über die Nachschulungsmöglichkeit informiert
hat, wird er so eingestuft, als hätte er nur 13 Punkte. Das Konto reduziert sich jedoch nur auf 17 Punkte, wenn ohne behördliche Verwarnung und
Information 18 Punkte erreicht wurden.
So funktioniert das Bonus- System
Wer Punkterabatt bekommen will, muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars oder der Beratung eine Teilnahmebescheinigung
bei der Behörde vorlegen. Die Nachschulung verhilft aber nur ein Mal in fünf Jahren zu einem Abzug von bis zu vier Punkten. Eine Gutschrift ist nicht
möglich.
Wann werden Punkte gelöscht?
Die Eintragung werden nach Ablauf einer bestimmten Zeit gelöscht. Die Tilgungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, bei
Verkehrsstraftaten fünf beziehungsweise zehn Jahre. Neueintragungen blockieren die Tilgung. Unabhängig von späte begangenen Verkehrdelikten
verschwinden Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten( Ausnahme Alkohohl- und Drogendelikte) spätestens nach fünf Jahren aus der Kartei.
RA Hartard, Mainz Tel: 06131-220399, Fax 06131-220445,
e.-Mail KanzleiHartard@aol.com