09.09.2002
Arbeitsamt übernimmt Kosten für private Lebensversicherung

Von der Rentenversicherungspflicht befreite Arbeitnehmer, die zur Alterssicherung mehrere Lebensversicherungsverträge abgeschlossen haben,
können im Fall der Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt die Übernahme der Versicherungsbeiträge verlangen. Dass die Ehefrau in den Policen als
„versicherte Person“ benannt ist, spielt keine Rolle. (LSG Nordrhein Westfalen, Az: L1 AL 37/01).
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