11.11.2002
Kein Widerruf von Kreditkartenzahlung

Zahlungen per Kreditkarte können selbst dann nicht widerrufen werden, wenn der Betrag noch nicht vom Konto des Inhabers abgebucht ist. Das hat
der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichen Urteil entschieden. Mit seiner Unterschrift unter den Belastungsbeleg räume der
Kreditkartenbesitzer dem Empfänger einen „irreversiblen Zahlungsanspruch“ ein. Ein Widerruf sei ausgeschlossen, weil die Kreditkarte nur so ihre
Funktion als gleichwertiger Bargeldersatz erfüllen könne(Az: XI ZR 420/01). Nach den Worten des XI. Zivilsenats darf die Bank die Zahlungen
grundsätzlich ohne weitere Prüfung des dahinter stehenden Geschäfts vornehmen. Der BGH wies die Revision eines Klägers ab der in einem
Nachtlokal in knapp zweieinhalb Stunden weit nach Mitternacht mit seiner Kreditkarte neun Rechnungen in Höhe von insgesamt 18 000,-- DM bezahlt
hatte.
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