11.11.2002
Keine Doppelkarte mehr - Einfache Versicherungsbestätigung reicht zur Autoanmeldung aus

Jeder, der in Deutschland jemals ein Auto angemeldet hat, kennt nicht nur Wartezeiten und Wunschkennzeichen, er kennt auch die
Versicherungsdoppelkarte. Die bestand aus zwei Teilen, eine für die Zulassungsstelle und eine für die Versicherung. Die bislang mit dem Doppel an
den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt künftig grundsätzlich elektronisch über das
Kraftfahrtbundesamt. Ab dem 1.1.2003 gibt es deshalb eine vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte. Darauf machen die deutschen Versicherer
aufmerksam. Dann nämlich treten die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft: Es gibt künftig nur noch eine Versicherungsbestätigung für
normale Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen. Eine Übergangsfrist ermöglicht bis 31.3.2003 die Verwendung alter Doppelkarten.
Das Problem elektronisch übermittelter Versicherungsbestätigungen, beispielsweise von Internetversicherern, bleibt weiterhin nicht gelöst. Es gibt
immer noch einige Zulassungsstellen, die diese nicht anerkennen.