07.05.2001
Wochentipp der 19 Woche

Arbeitnehmer die eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung vereinbaren, sollen
bereits (jetzt) zu Jahresbeginn handeln, denn nach den neuen Lohnsteuerrichtlinien kann nur
Wochentipp der 19 Woche (07.05.2001)
noch künftiger Arbeitslohn in pauschal besteuerte Direktversicherungsbeiträge umgewandelt
werden.
(von Steuerberaterin C. Raddatz Tel. O6131- 612077)