- Arbeitnehmer erhält ab sofort einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung
- Frist für die gesetzliche Unverfallbarkeit verkürzt sich bei neu erteilten
arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen rückwirkend ab 01 Januar 2001 auf Alter
30 Jahre und 5 Jahre Zusagedauer
- Ab 01 Januar 2001 abgeschlossene Gehaltsumwandlungen sind ab Vertragsbeginn
gesetzlich unverfallbar
- Sozialversicherungsfreiheit bei Direktversicherungen durch Gehaltsumwandlung aus
Sonderzahlungen ist gesetzlich garantiert bis zum 31.12.2008
von Steuerberaterin Carmen Raddatz Tel.: 06131-612077 und Fax.: 06131-612316