Der Versicherungs-Ombudsmann ist von Versichererverband GDV eingesetzt
und soll im Auftrag der Branche zwischen den Kunden und Gesellschaften
bei einem Streit schlichten. Er ist völlig unabhängig von der
Versicherungswirtschaft und kann von jeder Privatperson angerufen oder
angeschrieben werden. Er kann bis 50 000 Euro außergerichtlich entscheiden,
doch die Versicherer müssen den Spruch nur bis 5 000 Euro verbindlich
anerkennen. Als erster Versicherungs-Ombundsmann wurde der ehemalige
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Wolfgang Römer ernannt. Die Adresse
des Versicherungs-Ombudsmannes lautet: Kronenstraße 12, 10117 Berlin
oder Postfach 080632, 10066 Berlin.