Legt jemand einen Lebensversicherungsschein vor, auch wenn er nicht der
rechtmäßige
Besitzer der Police ist, kann dieser über die Leistung verfügen.
Schlimmstenfalls bedeutet
dies: gerät die Police in falsche Hände, kann der Versicherte sein eingezahltes
Geld und alle
künftigen Ansprüche verlieren, denn der Dieb kann den Vertrag kündigen und
den
Rückkaufswert kassieren. Sein Geld retten kann nur, wer den Verlust
rechtzeitig bekannt gibt.
(BGH, Az. IV ZR 23/99)
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