20.08.2001
Mitversichern von Kindern in der Krankenversicherung

Eine berufstätige Mutter wollte ihre fünf Söhne bei der DAK versichern, was
die
Versicherung jedoch ablehnte. Da der beruflich selbständige Ehemann ein
deutlich höheres
Einkommen aufwies und privat krankenversichert war, konnten die Söhne
ebenfalls nur privat
krankenversichert werden. Die Klage der Mutter wurde vom
Bundessozialgericht abgewiesen,
da Kinder ohne eigenes Einkommen über 630,-- DM im Monat bei einem
Elternteil nur
mitversichert werden können, wenn der andere Elternteil, falls privat
krankenversichert, kein
höheres Einkommen als der gesetzlich krankenversicherte Elternteil hat. Der
Ausschluss der
Kinder richtet sich dabei nach dem Gesamteinkommen und nicht nach der
Kinderzahl.
(BSH, AZ.: B 12 KR 8/00 R ID 16608)
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