Steuerzahler können in ihrer Steuererklärung die Prämie für eine
Unfallversicherung angeben.
Gemäß einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden 50 % des
Beitrags als
Werbungskosten und die andere Hälfte als Sonderausgaben angegeben.
BFM, Az. IV C 5 -5 -5 - 2332 - 67/00
Steuerberaterin Carmen Raddatz Tel: 06131- 612977