10.09.2001
Wechsel der privaten Krankenversicherung

Wer seine private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte sich mit den
dazugehörenden Modalitäten befassen. Bei der Kündigung des
Versicherungsvertrags besteht nämlich kein Anspruch auf Auszahlung von
Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen werden von den privaten
Krankenversicherern aus den Prämien der Versicherungsnehmer und den
Gewinnen gebildet, um unbegrenzt steigende Beiträge für ältere Kunden zu
vermeiden. Bei einem Wechsel geht dieser Anspruch allerdings verloren.
(BGH, Az: IV ZR 192/98)
RA Hartard, Mainz Tel: 06131-220399, Fax 06131-220445,
e.-Mail KanzleiHartard@aol.com