Wer seinen Hund auf dem Gehweg Gasse führt, sollte vorsichtig sein. Der
Hund einer jungen Frau hatte sich losgerissen und die Straße überquert. Da
sich ein Auto näherte, sprang die Besitzerin des Vierbeiners auf die Fahrbahn,
um ihren Hund zu retten. Der Fahrer des Fahrzeuges bremste stark ab, so dass
der Wagen ins Schleudern geriet und gegen einen Baum prallte Der
Autobesitzer klagte auf Schadenersatz, da an seinem Kraftwagen
Totalschaden entstand. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte die
Hundehalterin dazu, zwei Drittel des Schadens als Unfallverursacherin selbst
zu tragen. Der Fahrzeugbesitzer muss für das Rechtliche Drittel aufkommen,
da er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
(OLG Hamm, AZ.: 6 U 202/99)
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