15.10.2001
Hinweise auf wirtschaftliche Nachteile bei Kündigung von

Nach Angabe des Bundes der Versicherten (BdV) können Personen, die seit
1995 Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen haben, rückwirkend
die Neuberechnung des Rückkaufswertes der Versicherung verlangen. Denn
einem Urteil des Bundesgerichtshof zufolge müssen Lebensversicherungen
künftig auf finanzielle Nachteile bei Vertragskündigungen hinweisen.
Klauseln, die zur Berechnung der Rückkaufswerte, der
Versicherungssummen bei Beitragsfreistellung und der Abschlusskosten
getroffen wurden, sind demnach ungültig. BGH, Az: IV ZR 121/00
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