03.12.2001
Wir stellen vor - Euro aktuell

Mit den Freistellungsaufträgen erreicht man, dass Kapitalerträge bis in Höhe
des Sparer-Freibetrages und des Werbungskosten-Pauschalbetrags ohne
Abzug von Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer gutgeschrieben und
ausgezahlt werden (§ 44a Abs. 2 Nr.1 EstG). Der Freistellungshöchstbetrag
beträgt
für Alleinstehende für Verheiratete
ab 2002 1601 Euro 3202 Euro
bis 2001 3100 DM 6200 DM
Für 2001 gültige Freistellungsaufträge müssen allein wegen des Euro ab 2002
nicht geändert werden (BMF, Schreiben vom 16.05.2001, BstBI 2001 I S.
346).
· - Wer mit seinem Freistellungsauftrag das bisherige
Freistellungsvolumen von 3 100 DM/ 6 200 DM voll ausschöpft, erhält ab
2002 bis zur Erteilung eines neuen Freistellungsauftrags automatisch den
neuen Freistellungshöchstbetrag von1 601 Euro/ 3 202 Euro.
· Ist das Freistellungsvolumen auf mehrere Freistellungsaufträge verteilt
worden, wird jeder Freistellungsauftrag von dem Bankinstitut in Euro
umgerechnet (DM-Betrag : 1,95583 = Euro-Betrag) und auf den
nächsthöheren Euro-Betrag aufgerundet.
RA Hartard, Mainz Tel: 06131-220399, Fax 06131-220445,
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