16.01.2006
Lotse für Sozialleistungen

Immer mehr Menschen sind im Alltag mit Schlagworten wie ALG II, Nachteilsausgleich oder Rentenartfaktor konfrontiert, ohne die Zusammenhänge zu begreifen. Auch Finanzdienstleister haben häufig ihre liebe Mühe und Not. Abhilfe schafft ein neues Buch.
Der Ratgeber „ABC der Sozialleistungen” beleuchtet die aktuelle Rechtslage anhand von rund 160 Stichworten, die als alphabetisches Lexikon gegliedert sind. „Von A wie „Altersrente” bis Z wie „Zumutbarkeit” reichen die Stichworte.
Schnelldurchgang durch das Sozialrecht
Die fünf Sozialversicherungs-Zweige werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Sozialhilfe und sonstige steuerfinanzierte gesetzlichen Leistungen. Die Autoren, darunter der Präsident eines Sozialgerichtes, erklären nicht nur die Begriffe, sondern verdeutlichen auch rechtliche Zusammenhänge und geben Tipps zur Durchsetzung von Ansprüchen.
Beispiel ALG II: Hier wird auf 30 Zeilen der Zusammenhang erklärt und dringend auf weiterführende Literatur und Kontakt zu örtlichen Betroffenengruppen verwiesen, weil es in der Praxis zu erheblichen Problemen für die Bezieher von ALG II kommt.
Beispiel ALG II
Kernpunkt sei die so genannte Eingliederungsvereinbarung. Hier würden nicht nur die Leistungen fixiert, sondern auch die Pflichten des ALG-II-Empfängers, sich um Weiterbildung und einen Job zu kümmern. Diese Vereinbarung ist für einen überschaubaren Zeitraum auch Ansatzpunkt für Vermittler, um das schmale Budget potenzieller Kunden optimal für die nötigste Privatvorsorge einzusetzen.
Leider wird in diesem Zusammenhang der wichtige Begriff Schonvermögen nicht behandelt. Das Buch beschränkt sich auf die kurze Anmerkung, dass Bedürftige an Vermögen nur Hausrat, Auto, Altersvorsorge und ein Hausgrundstück in angemessenem Umfang besitzen dürfen.
Schonvermögen bei Altersvorsorge kaum behandelt
Die Regelungen zum Schonvermögen sind jedoch für Lebensversicherte extrem wichtig. In Härtefällen muss die Police nicht vorzeitig verwertet werden (VersicherungsJournal 21.9.2005). Auch um Prozesskostenhilfe zu bekommen, muss man seine zur Altersvorsorge gedachte Police nicht vorzeitig veräußern (VersicherungsJournal 13.12.2005).
Auch andere Vorsorge-Instrumente wie Bausparverträge (VersicherungsJournal 8.7.2005) und Wertpapiere (VersicherungsJournal 29.6.2005) sind betroffen. Faustregel: Ersparnisse und Altersvorsorge-Produkte (außer Betriebs-, Basis- und Riesterente) können auf ALG II angerechnet werden – sofern die Auflösung nicht offenkundig unwirtschaftlich ist.
Konkrete Regelungen nicht erwähnt
Das heißt: Der Staat kann verlangen, dass private Vorsorge vorzeitig angegriffen und aufgebraucht wird, ehe ALG II gezahlt wird. Es gibt jedoch Freibeträge: Der allgemeine Mindestfreibetrag pro Person liegt bei 4.100 Euro, der Maximalbetrag bei 13.000 Euro.
Seit 2005 werden für private Altersvorsorge sowie für notwendige Anschaffungen gesonderte Freibeträge eingeräumt (VersicherungsJournal 10.2.2005). Auf solche Feinheiten geht das Buch leider nicht ein. Hier ist ein anderer Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW als Ergänzung hilfreich, obwohl er nicht mehr ganz der aktuellen Rechtslage entspricht: „Zuschüsse vom Staat” (9,80 Euro).
Tipp zum Weiterlesen
Der 154-seitige Ratgeber „ABC der Sozialleistungen – Verbraucherlexikon zur aktuellen Rechtslage” kostet direkt in der örtlichen Verbraucherzentrale 9,80 Euro. Er kann auch per Telefon (0180/ 500 14 33), im Internet oder per E-Mail bestellt werden (2,50 Euro extra für Porto und Versand).

(Quelle VersicherungsJournal 19.12.2005)


Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de