Privatpatienten, die sich nicht sicher sind, ob ihr Arzt die Regeln der Gebührenordnung für Ärzte beachtet hat, können ihre Rechnungen kostenlos auf den Internetseiten des Verbandes der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV) überprüfen lassen.
Unter der Internetadresse www.derprivatpatient.de stellt der Verband nicht nur eine vollständige Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Verfügung. Ein Prüfprogramm ermöglicht es darüber hinaus, Arztrechnungen auf ihre Übereinstimmung mit der Gebührenordnung direkt online überprüfen zu lassen.
Rechnungsservice für Arztrechnungen
Dazu muss man lediglich die Rechnungsdaten, wie etwa Leistungsnummern, Steigerungssätze und Beträge in eine Eingabemaske eintippen. Danach zeigt das Programm an, was sich hinter den einzelnen GOÄ-Nummern verbirgt, und ob die Rechnung den Regeln der Gebührenordnung entspricht.
Das Ergebnis kann für ein eventuell notwenig werdendes Gespräch mit der Krankenversicherung oder dem Arzt ausgedruckt werden.
Keine Gewähr, keine Zahnarzt-Rechnungen
Wegen des Interpretationsspielraums, den die GOÄ nach Aussage des PKV-Verbandes bietet, will man sich allerdings nicht festlegen. Die Prüfung habe keinerlei bindenden Charakter. Daher sollte man in Zweifelsfällen vor Bezahlung einer Rechnung seinen Arzt oder Krankenversicherer befragen.
Das gilt auch für Zahnarzt-Rechnungen. Denn diese prüft das Programm nicht. Nach Aussage einer Sprecherin des PKV-Verbandes ist noch nicht in Sicht, ob und wann ein entsprechendes Modul angeboten wird.
Ratsuchende müssen sich daher vorerst mit einer Fassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) begnügen.
(Quelle VersicherungsJournal 21.10.2005)
Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
- Versicherungsmakler-
juergenzwilling@auc-zwilling.de ursulazwilling@auc-zwilling.de