10.10.2005
Wer nicht rechts fährt, haftet beim Crash mit

Kollidiert ein Motorradfahrer, der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, mit einem Auto, dass fälschlicherweise die richtige Spur beim Abbiegen verpasst hat, haften beide anteilig für den Unfall. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 10. Juni 2004 entschieden (Az.: 14 U 136/03).Wie der Anwalt-Suchservice erst jetzt berichtet, wollte ein Pkw-Fahrer in einer Kurve nach rechts auf eine Landstraße auffahren. Die Auffahrt gabelte sich in zwei Spuren: eine für Links- und eine für Rechtsabbieger. Statt der rechten Spur nutzte der Autofahrer zum Rechtsabbiegen fälschlicherweise die linke Ausfahrt.Wenn sich beide falsch verhalten Da er angesichts des Zuschnittes der Spur nun nicht scharf genug abbiegen konnte, geriet er bei dem Manöver auf die Gegenfahrbahn der Landstraße, auf der sich gerade zwei Motorräder näherten. Während der vordere Biker dem Pkw noch ausweichen konnte, stieß der hintere mit ihm zusammen und wurde schwer verletzt.Später verlangte der Motorradfahrer Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Pkw-Fahrer wollte aber nicht zahlen und erklärte, der Motorradfahrer sei selbst an dem Unfall schuld. Er sei zu schnell und zu weit links gefahren. Der Fall ging vor Gericht.Besondere Vorsicht an Auffahrten verlangtDas OLG entschied, dass beide Unfallbeteiligten anteilig für den Schaden aufzukommen hätten. Der Autofahrer sei auf die Spur des Bikers geraten, weil er unsachgemäß die linke, also die „falsche” Ausfahrt nutzte, um rechts abzubiegen. Hätte er die richtige Ausfahrt benutzt, wäre nichts passiert. Für sein Fehlverhalten habe er einzustehen.Dem Biker sei anzulasten, dass er zu schnell, nicht auf Sicht und zu weit links gefahren sei. Anderenfalls wäre es ihm möglich gewesen, dem plötzlich in der Kurve auftauchenden Pkw noch auszuweichen – so wie der vor ihm fahrende Biker.Schuld je zur Hälfte Die Richter entschieden, dass beide Unfallbeteiligte jeweils für 50 Prozent des Schadens haften müssten.
(Quelle VersicherungsJournal 30.09.2005)


Jürgen Zwilling und Ursula Zwilling
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